Radwegführung Willemerstraße und Fußgängerüberweg Dreieichstraße-Willemerstraße (erneuter Versuch)
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Bisheriger Verlauf
24.09.2007
03.05.2017
19.05.2017
22.09.2017
Antrag Ortsbeirat
Radwegführung Willemerstraße und Fußgängerüberweg Dreieichstraße-Willemerstraße (erneuter Versuch)
Details im PARLIS OF_445-5_2017Ortsbeirat Magistratsvorlage
Radwegführung Willemerstraße und Fußgängerüberweg Dreieichstraße-Willemerstraße (erneuter Versuch)
Details im PARLIS OM_1646_2017Stellungnahme des Magistrats
Radwegführung Willemerstraße und Fußgängerüberweg Dreieichstraße-Willemerstraße (erneuter Versuch)
Details im PARLIS ST_1949_201724.09.2007
03.05.2017
Antrag Ortsbeirat
Radwegführung Willemerstraße und Fußgängerüberweg Dreieichstraße-Willemerstraße (erneuter Versuch)
Details im PARLIS OF_445-5_201719.05.2017
Anregung Ortsbeirat
Radwegführung Willemerstraße und Fußgängerüberweg Dreieichstraße-Willemerstraße (erneuter Versuch)
Details im PARLIS OM_1646_201722.09.2017
Stellungnahme des Magistrats
Radwegführung Willemerstraße und Fußgängerüberweg Dreieichstraße-Willemerstraße (erneuter Versuch)
Details im PARLIS ST_1949_2017S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1646 entstanden aus Vorlage: OF 445/5 vom 03.05.2017
Betreff: Radwegführung Willemerstraße und Fußgängerüberweg Dreieichstraße-Willemerstraße (erneuter Versuch)
Vorgang: M 210/07 Der Magistrat wird gebeten, eine gerade und übersichtliche Fußgängerquerung über die Dreieichstraße in Höhe Willemerstraße auf der Südseite zu erstellen. Der Radverkehr Richtung Osten soll bis zum Wasserweg auf der Fahrbahn geführt werden. Begründung:
In seinem Vortrag vom 24.09.2007 hat der Magistrat den Umbau der Willemerstraße in Aussicht gestellt und darin auch die o. a. Änderungen angekündigt. Nach nunmehr zehn Jahren liegt noch immer keine baureife Planung vor. Daher müssen nun endlich mit kleinem Aufwand zumindest die schlimmsten Engpässe beseitigt werden. Seit jeher haben Radler in der Willemerstraße ab Dreieichstraße Richtung Osten verbotswidrig den Richtung Westen linksseitig geführten Radweg mangels Alternativen mit benutzt. Diese Praxis wurde inzwischen legalisiert, indem der Radweg sozusagen umgedreht wurde: Der Radweg Richtung Westen wurde aufgehoben und stattdessen als Radweg gegen die Einbahnstraße Richtung Osten ausgewiesen. Da sich Fußgänger und Radfahrer den Bordstein weiterhin teilen müssen, bleibt die Situation konfliktreich. Außerdem können Radfahrer nicht auf direktem Weg auf den Radweg auffahren, sondern müssen sich in engen Kurven im Schritttempo über Fußgängerampel und Fußweg der Dreieichstraße in den Radweg hineintasten. Es ist daher sinnvoller, den Radverkehr auf der Straße zu führen. Da die Willemerstraße Tempo-30-Zone ist, kann hier das Radfahren gegen die Einbahnstraße erlaubt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 24.09.2007, M 210 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1949
Beratung im Ortsbeirat: 5
Beratungsergebnisse:
15. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1