Einrichtung einer Hundeauslauffläche im Seehofpark
Lesezeit: 2 Minuten
Bisheriger Verlauf
25.04.2017
19.05.2017
04.09.2017
25.09.2017
03.11.2017
04.03.2019
22.03.2019
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Einrichtung einer Hundeauslauffläche im Seehofpark
Details im PARLIS OM_1641_2017Stellungnahme des Magistrats
Einrichtung einer Hundeauslauffläche im Seehofpark
Details im PARLIS ST_1681_2017Antrag Ortsbeirat
Einrichtung einer Hundeauslauffläche im Seehofpark II
Details im PARLIS OF_598-5_2017Ortsbeirat Magistratsvorlage
Einrichtung einer Hundeauslauffläche im Seehofpark II
Details im PARLIS OM_2331_201725.04.2017
19.05.2017
Anregung Ortsbeirat
Einrichtung einer Hundeauslauffläche im Seehofpark
Details im PARLIS OM_1641_201704.09.2017
Stellungnahme des Magistrats
Einrichtung einer Hundeauslauffläche im Seehofpark
Details im PARLIS ST_1681_201725.09.2017
Antrag Ortsbeirat
Einrichtung einer Hundeauslauffläche im Seehofpark II
Details im PARLIS OF_598-5_201703.11.2017
Anregung Ortsbeirat
Einrichtung einer Hundeauslauffläche im Seehofpark II
Details im PARLIS OM_2331_201722.03.2019
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1641 entstanden aus Vorlage: OF 436/5 vom 25.04.2017
Betreff: Einrichtung einer Hundeauslauffläche im Seehofpark
Der Magistrat wird aufgefordert, im Seehofpark einen Bereich zu umzäunen und mit einem Tor zu versehen, um im umzäunten Bereich den freien Auslauf von Hunden zu gestatten. Dabei bietet sich insbesondere der Bereich zwischen dem Reversbrunnenweg und dem im Seehofpark befindlichen Bolzplatz an (siehe Abbildung). Begründung:
Im südöstlichen Sachsenhausen fehlt eine Fläche, in der Hunde frei laufen können. Die nächsten Hundeauslaufflächen befinden sich an der Gartenstraße/Otto-Hahn-Platz, Im Tiroler Park und an der Gerbermühle. Durch die Schaffung einer sogenannten Hundewiese werden Konflikte zwischen Parkbesuchern bzw. Passanten und Hundebesitzern entschärft. Für Hundebesitzer wird eine Möglichkeit geschaffen, ihren Hunden wohnortnah Auslauf zu ermöglichen, ohne dabei gegen die Leinenpflicht zu verstoßen. Zur Aufwertung des Bereiches ist es auch wünschenswert, die einzuzäunende Hundeauslauffläche mit Hecken zu begrünen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2017, ST 1681 Antrag vom 25.09.2017, OF 598/5 Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2331
Antrag vom 04.03.2019, OF 1187/5 Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4428 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 67 0