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Parken auf Gehwegnasen verhindern!

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

04.05.2017

Antrag Ortsbeirat

Parken auf Gehwegnasen verhindern!

Details im PARLIS OF_244-3_2017
18.05.2017

Anregung Ortsbeirat

Parken auf Gehwegnasen verhindern!

Details im PARLIS OM_1629_2017
08.09.2017

Stellungnahme des Magistrats

Parken auf Gehwegnasen verhindern!

Details im PARLIS ST_1765_2017
27.08.2020

Anregung Ortsbeirat

Zugestellte Blindenleitstreifen

Details im PARLIS OM_6429_2020

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 18.05.2017, OM 1629 entstanden aus Vorlage: OF 244/3 vom 04.05.2017

Betreff: Parken auf Gehwegnasen verhindern!
Leider lässt sich im Nordend beobachten, dass die sogenannten Gehwegnasen, die an Straßenkreuzungen den Fußgängern den Überweg erleichtern sollen, immer wieder zum Parken benutzt werden. Für Kinder, Personen mit Kinderwagen sowie mobilitätseingeschränkte Menschen sind das große Hindernisse. Außerdem werden oft auch die Blindenleitstreifen zugestellt. Der Magistrat wird deshalb aufgefordert, durch geeignete Maßnahmen, zum Beispiel veränderte Platzierung von vorhandenen Verkehrsschildern beziehungsweise Setzen von Pollern, das Parken von Autos auf diesen Flächen zu verhindern. Dies gilt besonders für die Kreuzungsbereiche 1. Koselstraße/Ecke Weberstraße, vor dem Gemüsegeschäft Bettinas und vor dem Strandcafé. Hier wird auch der Blindenleitstreifen regelmäßig als "Fortsetzung" der Parkreihe genutzt; 2. Koselstraße/Einmündung Lenaustraße; 3. Merianstraße/Ecke Bäckerweg. Auch hier wird der Blindenleitstreifen als weiterer Parkplatz in der Parkreihe genutzt. Die Autos parken dann direkt auf der Fläche, die für den Überweg ebenfalls mit Blindenleitstreifen versehen ist; 4. des Weiteren sollte die kleine Verkehrsinsel am Zusammentreffen von Brahmsstraße und Richard-Wagner-Straße durch zwei Poller so abgesichert werden, dass dort kein Auto mehr parken kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3

dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1765 Anregung an den Magistrat vom 27.08.2020, OM 6429
Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1