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In Höchst möglicherweise vergessene Verkehrsschilder wieder aufstellen

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

10.09.2012

Antrag Ortsbeirat

In Höchst möglicherweise vergessene Verkehrsschilder wieder aufstellen

Details im PARLIS OF_496-6_2012
30.10.2012

Anregung Ortsbeirat

In Höchst möglicherweise vergessene Verkehrsschilder wieder aufstellen

Details im PARLIS OM_1617_2012
28.01.2013

Stellungnahme des Magistrats

In Höchst möglicherweise vergessene Verkehrsschilder wieder aufstellen

Details im PARLIS ST_114_2013

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 30.10.2012, OM 1617 entstanden aus Vorlage: OF 496/6 vom 10.09.2012

Betreff: In Höchst möglicherweise vergessene Verkehrsschilder wieder aufstellen
Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass 1. in der Albanusstraße zwischen Emmerich-Josef-Straße und Hostatostraße die Durchfahrt für den Fahrradverkehr in Richtung Hostatostraße durch die Installation entsprechender Beschilderung, Verkehrszeichen "1000-33 Radfahrer im Gegenverkehr" und "1022-10 Radfahrer frei" sowie sonstiger üblicher Verkehrszeichen, freigegeben wird; 2. in der nördlichen Antoniterstraße vor der Kreuzung mit der Melchiorstraße das Verkehrszeichen "214 Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus und rechts" installiert wird.

Begründung:

Ein Anwohner hat den Ortsbeirat darauf hingewiesen, dass in der Albanusstraße, nachdem dort die Richtung der Einbahnstraße gedreht wurde, das vorher erlaubte Radfahren gegen die Einbahnstraße nicht wieder eingerichtet wurde. Der Gedanke liegt nahe, dass einfach das Aufstellen der entsprechenden Schilder vergessen wurde. Ebenso scheint es sich an der Kreuzung Antoniterstraße/Melchiorstraße zu verhalten. Hier fehlt das blaue Schild, welches die vorgeschriebenen möglichen Fahrtrichtungen anzeigt. Nach Beobachtungen des Anwohners führt dies dazu, dass immer wieder Autofahrer von der Antoniterstraße nach links in die Melchiorstraße einbiegen, was nicht erlaubt ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.01.2013, ST 114 Aktenzeichen: 66 7