Nied: Parken vor dem Zugangsweg zur Dreifaltigkeitskirche verhindern
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, um das Parken vor dem Zugangsweg zur Dreifaltigkeitskirche in Nied zu verhindern. Dies ist notwendig, um den Zugang für Gottesdienstbesucher zu gewährleisten, insbesondere seit der Coronapandemie, wo dieser Eingang zum Haupteingang wurde.
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Die katholische Gemeinde in Nied nutzt seit der Coronapandemie den Nebeneingang ihrer Dreifaltigkeitskirche (gegenüber Oeserstraße Hausnummer 124f) als Haupteingang, um einen Begegnungsverkehr der Gottesdienstbesucher zu vermeiden. Trotz markierter Parkflächen wird der Weg zu diesem Eingang sehr oft zugeparkt und die Kirchenbesucher am Zugang stark behindert.
Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, durch die Installierung eines beispielsweise Pollers oder Findlings am Rand der Oeserstraße direkt vor dem Zugangsweg zur Dreifaltigkeitskirche eine geeignete Lösung zu realisieren, sodass der Weg zu diesem Eingang der Dreifaltigkeitskirche nicht mehr zugeparkt werden kann.
Begründung
Der Nebeneingang der Dreifaltigkeitskirche befindet sich in einer Seitenstraße der Oeserstraße mit gleichem Namen gegenüber Hausnummer 124f. Trotz eindeutig eingezeichnetem Parkverbot wird der Weg zum Nebeneingang sehr oft zugeparkt. Dieser Zugang ist durch die Coronapandemie zum Haupteingang der Dreifaltigkeitskirche geworden, sodass durch das Falschparken alle Gottesdienstbesucher am Zugang zur Dreifaltigkeitskirche behindert werden. Auch außerhalb der Gottesdienstzeiten ist dieser Eingang zeitweise für Kirchenbesucher geöffnet und dann der einzige Eingangs- und Ausgangsweg zur und von der Dreifaltigkeitskirche. Hier sollte es durch ein geeignetes Hindernis, wie zum Beispiel einen Poller oder Findling, unmöglich gemacht werden, den Zugangsweg durch Falschparken zu blockieren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Januar 2022OFOF 343/6Nied: Parken vor dem Zugangsweg zur Dreifaltigkeitskirche verhindernOrtsbeiratsantrag · CDU
- 8. Februar 2022Sie sind hierOMOM 1558Nied: Parken vor dem Zugangsweg zur Dreifaltigkeitskirche verhindernDirektanregung
- 16. Mai 2022STST 1175Nied: Parken vor dem Zugangsweg zur Dreifaltigkeitskirche verhindernStellungnahme
- 27. August 2023OFOF 828/6Nied: Endlich einen Poller vor dem Nebeneingang der Dreifaltigkeitskirche in Nied anbringenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 12. September 2023OMOM 4363Nied: Endlich einen Poller vor dem Nebeneingang der Dreifaltigkeitskirche in Nied anbringenDirektanregung
- 8. Januar 2024Antwort des Magistrats · nach 102 WochenSTST 28Nied: Endlich einen Poller vor dem Nebeneingang der Dreifaltigkeitskirche in Nied anbringenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats