Zeilsheim: Fahren gegen die Einbahnstraße unter Begehung eines Rotlichtverstoßes an der Baustelle in der Pfaffenwiese
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Bisheriger Verlauf
09.04.2017
25.04.2017
24.07.2017
Antrag Ortsbeirat
Zeilsheim: Fahren gegen die Einbahnstraße unter Begehung eines Rotlichtverstoßes an der Baustelle in der Pfaffenwiese
Details im PARLIS OF_378-6_2017Ortsbeirat Magistratsvorlage
Zeilsheim: Fahren gegen die Einbahnstraße unter Begehung eines Rotlichtverstoßes an der Baustelle in der Pfaffenwiese
Details im PARLIS OM_1525_2017Stellungnahme des Magistrats
Zeilsheim: Fahren gegen die Einbahnstraße unter Begehung eines Rotlichtsverstoßes an der Baustelle in der Pfaffenwiese
Details im PARLIS ST_1285_201709.04.2017
Antrag Ortsbeirat
Zeilsheim: Fahren gegen die Einbahnstraße unter Begehung eines Rotlichtverstoßes an der Baustelle in der Pfaffenwiese
Details im PARLIS OF_378-6_201725.04.2017
Anregung Ortsbeirat
Zeilsheim: Fahren gegen die Einbahnstraße unter Begehung eines Rotlichtverstoßes an der Baustelle in der Pfaffenwiese
Details im PARLIS OM_1525_201724.07.2017
Stellungnahme des Magistrats
Zeilsheim: Fahren gegen die Einbahnstraße unter Begehung eines Rotlichtsverstoßes an der Baustelle in der Pfaffenwiese
Details im PARLIS ST_1285_2017 Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 25.04.2017, OM 1525 entstanden aus Vorlage: OF 378/6 vom 09.04.2017
Betreff: Zeilsheim: Fahren gegen die Einbahnstraße unter Begehung eines Rotlichtverstoßes an der Baustelle in der Pfaffenwiese
Der Magistrat wird gebeten, alle erdenklichen Maßnahmen zu ergreifen, damit das verkehrswidrige und hochgefährliche Verhalten vieler Autofahrerinnen/Autofahrer an der Baustelle i n der Pfaffenwiese in Zeilsheim schnellstens abgestellt wird. Begründung:
Seit einigen Wochen ist die Pfaffenwiese am Ortseingang von Zeilsheim auf einer Strecke von mehreren Hundert Metern in einer Richtung gesperrt, weil die eine Straßenhälfte durch Bauarbeiten blockiert ist. Derzeit besteht eine Einbahnstraßenregelung in Richtung Zeilsheim. In der anderen Richtung muss auf eine Umleitungsstrecke ausgewichen werden. Um den Bussen der VGF diese Umleitung zu ersparen, wurde jedoch eine Ampel eingerichtet, die den Autoverkehr Richtung Zeilsheim zurückhält, wenn die Busse von Zeilsheim in Richtung Unterliederbach Grün erhalten. Da die Kapazität der halbierten Fahrbahn aber zu gering ist, ist die zweite Ampel eine reine Busampel (der weiße Querstrich bedeutet Rot, die senkrechte Anordnung bedeutet Grün). Diese Ampel springt auch nur an, wenn sie ein Bus anfunkt. Inzwischen fahren aber auch viele Autofahrerinnen/Autofahrer an diese Busampel heran und dann widerrechtlich bei weißem Querstrich in den Baustellenbereich hinein. Dabei ist es aufgrund einer Kurve nicht möglich, die Strecke komplett bis zur anderen Ampel einzusehen. Diese ist aber auf Grün geschaltet, wenn bei der Busampel der Querstrich zu sehen ist. Das heißt, die Fahrzeuge fahren, ohne zu wissen, ob sie auf der Strecke Gegenverkehr haben werden, gegen eine ausdrückliche Einbahnstraßenregelung und unter prinzipieller Begehung eines Rotlichtverstoßes durch den Baustellenbereich. Seitens des 17. Polizeireviers erfuhren Mitglieder des Ortsbeirats, dass man nicht ständig einen Funkwagen vor Ort platzieren könnte. Dies ist verständlich, aber zivile Kontrollen wären sowieso viel effektiver. Irgendetwas muss jedenfalls geschehen, bevor es zum ersten schweren Unfall kommt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westendazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1285 Aktenzeichen: 32 1