Taxistand an der Niederräder Landstraße in Niederrad
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Bisheriger Verlauf
30.10.2020
29.10.2021
01.01.2022
21.01.2022
16.05.2022
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Taxistand an der Niederräder Landstraße in Niederrad
Details im PARLIS OM_6833_2020Stellungnahme des Magistrats
Taxistand an der Niederräder Landstraße in Niederrad
Details im PARLIS ST_2014_2021Antrag Ortsbeirat
Taxistand an der Niederräder Landstraße in Niederrad
Details im PARLIS OF_310-5_2022Ortsbeirat Magistratsvorlage
Taxistand an der Niederräder Landstraße in Niederrad
Details im PARLIS OM_1515_2022Stellungnahme des Magistrats
Taxistand an der Niederräder Landstraße in Niederrad
Details im PARLIS ST_1137_202230.10.2020
Anregung Ortsbeirat
Taxistand an der Niederräder Landstraße in Niederrad
Details im PARLIS OM_6833_202029.10.2021
Stellungnahme des Magistrats
Taxistand an der Niederräder Landstraße in Niederrad
Details im PARLIS ST_2014_202101.01.2022
Antrag Ortsbeirat
Taxistand an der Niederräder Landstraße in Niederrad
Details im PARLIS OF_310-5_202221.01.2022
Anregung Ortsbeirat
Taxistand an der Niederräder Landstraße in Niederrad
Details im PARLIS OM_1515_202216.05.2022
Stellungnahme des Magistrats
Taxistand an der Niederräder Landstraße in Niederrad
Details im PARLIS ST_1137_2022S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1515 entstanden aus Vorlage: OF 310/5 vom 01.01.2022
Betreff: Taxistand an der Niederräder Landstraße in Niederrad
Vorgang: OM 6833/20 OBR 5; ST 2014/21 Der Magistrat wird gebeten, die Nutzung des Taxistands in der Niederräder Landstraße ab spätestens 18:00 Uhr nur einseitig (Seite Frauenhofschule) zu ermöglichen. Die täglich angespannte Situation für die direkte Anwohnerschaft durch die von laufenden Motoren verursachten Lärm- und Geruchsbelästigungen soll dadurch verbessert werden. Mehrere Gespräche mit dem ersten Vorsitzenden der Taxi-Vereinigung haben ergeben, dass dies grundsätzlich möglich ist. Begründung:
Die direkte Anwohnerschaft am Taxistand in der Niederräder Landstraße berichtet von erheblichen Belästigungen durch diesen. Bei den abgestellten Taxis würden die Motoren nicht abgestellt werden, weiterhin würde von den Fahrerinnen und Fahrern geraucht und in Gruppen so laut geredet, dass es nicht möglich sei, Fenster zu öffnen. Anders als in der Stellungnahme vom 29.10.2021, ST 2014, beschrieben haben Gespräche mit dem ersten Vorsitzenden der Taxi-Vereinigung ergeben, dass eine einseitige Nutzung des Taxistands ab spätestens 18:00 Uhr nicht zu Problemen führen würde. Seit Sommer 2020 wurden aus der Anwohnerschaft immer wieder das Gespräch mit Taxifahrenden gesucht und um Verständnis gebeten, leider ohne Erfolg. Hier hilft nur eine grundlegende Änderung der Nutzung des Taxistands. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.10.2020, OM 6833
Stellungnahme des Magistrats vom 29.10.2021, ST 2014 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1137 Aktenzeichen: 32 1