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Ungehinderter Zugang zur Bushaltestelle „Ginnheimer Hohl“

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

19.01.2022

Antrag Ortsbeirat

Ungehinderter Zugang zur Bushaltestelle „Ginnheimer Hohl“

Details im PARLIS OF_189-9_2022
20.01.2022

Anregung Ortsbeirat

Ungehinderter Zugang zur Bushaltestelle „Ginnheimer Hohl“

Details im PARLIS OM_1500_2022
25.04.2022

Stellungnahme des Magistrats

Ungehinderter Zugang zur Bushaltestelle "Ginnheimer Hohl"

Details im PARLIS ST_1010_2022

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 20.01.2022, OM 1500 entstanden aus Vorlage: OF 189/9 vom 19.01.2022

Betreff: Ungehinderter Zugang zur Bushaltestelle "Ginnheimer Hohl" Der Magistrat wird um die Einrichtung eines Halteverbotes für Kraftfahrzeuge auf der Ginnheimer Hohl unmittelbar an der Haltestelle der Buslinie 69 gebeten. Mit dieser Maßnahme soll auch gehbehinderten Menschen der Zugang von der Sitzbank der Haltestelle zum Bus ermöglicht werden, was aktuell durch dort abgestellte Fahrzeuge deutlich erschwert wird. Insbesondere Personen mit einem Rollator haben oft keine Möglichkeit, zwischen den parkenden Fahrzeugen bzw. zwischen den Fahrzeugen und den Glascontainern zum Bus zu gelangen. Des Weiteren wird der Magistrat um die Prüfung und, wenn möglich, um die Installation von bis zu drei Fahrradabstellbügeln in Omega-Form an dieser Stelle gebeten.

Begründung:

Die Haltestellen im Geltungsbereich des RMV sollen barrierefrei ausgeführt werden. Dies gilt insbesondere für den Einstieg der Fahrgäste in das Verkehrsmittel. An dieser Stelle werden die Fahrgäste durch die parkenden Fahrzeuge im Einstiegsbereich zum Fahrzeug deutlich behindert. Durch die zusätzliche Installation von Omega-Bügeln zum Abstellen von Fahrrädern wird einerseits die erwünschte Nutzung des Rades als Verkehrsmittel verdeutlicht und zum anderen verhindert, dass das Halteverbot für Kraftfahrzeuge missachtet werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 1010 Aktenzeichen: 32 1