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Berücksichtigung der Variante B des Planfeststellungsbeschlusses BÜ 102 Lachweg

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 9
52 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 9 schlägt vor, die Variante B einer Straßenunterführung am Lachweg zu berücksichtigen, um den Verkehrsfluss der Kreisstraße 821 nicht zu unterbrechen. Dies soll die Verkehrsbelastung am Bahnübergang verringern und Eingriffe in Grünflächen vermeiden.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Lachweg — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, neben den schon benannten Alternativen einer reinen Fuß- und Radunterführung (Variante C) und der Brücke Am Mellsig auch die schon festgestellte Variante B, eine Straßenunterführung im direkten Straßenverlauf des Lachweges/Berkersheimer Weges mit integriertem Fuß- und Radweg und einer eingeschränkten lichten Durchfahrtshöhe von drei Metern, zu berücksichtigen. Somit könnte sichergestellt werden, dass die Kreisstraße 821 nicht in ihrem Verlauf unterbrochen und der Pkw-Verkehr nicht über andere Verkehrsknotenpunkte (Weißer Stein) umgeleitet werden muss.

Begründung

Die Verkehrsbelastung am Bahnübergang Lachweg betrug im Jahr 1997 laut Planfeststellung vor Fertigstellung des Wohngebietes "Im Geeren" und der Planung des Baugebietes "Nordöstlich Anne-Frank-Straße" 3000 Kfz/Tag. Bei einer lichten Höhe der Unterführung von drei Metern können private Pkw bis hin zu Kleintransportern die Unterführung nutzen, die den Großteil des motorisierten Verkehrs an dieser Stelle ausmachen. Eine Umleitung des Verkehrs über eine neu zu bauende Brücke Am Mellsig würde einen erheblichen Eingriff in die vorhandenen Grünflächen bedeuten und zu einer Verlagerung des Verkehrs in den nördlichen Teil von Alt-Eschersheim führen. Die Verlagerung des Verkehrs über den Weißen Stein macht eine umfängliche Neugestaltung der Verkehrsführung am Verkehrsknotenpunkt einschließlich des Platzes am Weißen Stein notwendig. Die Einrichtung einer dann notwendigen Linksabbiegespur mit Einbezug der Gleisanlagen (A-Linie) würde zu einer hohen Mehrbelastung führen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 9. Januar 2022OFOF 174/9Berücksichtigung der Variante B des Planfeststellungsbeschlusses BÜ 102 LachwegOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 20. Januar 2022Sie sind hier
    OMOM 1496Berücksichtigung der Variante B des Planfeststellungsbeschlusses BÜ 102 Lachweg
    Direktanregung
  3. 30. Mai 2022STST 1265Berücksichtigung der Variante B des Planfeststellungsbeschlusses BÜ 102 LachwegStellungnahme
  4. 9. Januar 2023Antwort des Magistrats · nach 52 WochenSTST 21Berücksichtigung der Variante B des Planfeststellungsbeschlusses BÜ 102 LachwegStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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