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Berücksichtigung der Variante B des Planfeststellungsbeschlusses BÜ 102 Lachweg

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

09.01.2022

Antrag Ortsbeirat

Berücksichtigung der Variante B des Planfeststellungsbeschlusses BÜ 102 Lachweg

Details im PARLIS OF_174-9_2022
20.01.2022

Anregung Ortsbeirat

Berücksichtigung der Variante B des Planfeststellungsbeschlusses BÜ 102 Lachweg

Details im PARLIS OM_1496_2022
30.05.2022

Stellungnahme des Magistrats

Berücksichtigung der Variante B des Planfeststellungsbeschlusses BÜ 102 Lachweg

Details im PARLIS ST_1265_2022
09.01.2023

Stellungnahme des Magistrats

Berücksichtigung der Variante B des Planfeststellungsbeschlusses BÜ 102 Lachweg

Details im PARLIS ST_21_2023

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 20.01.2022, OM 1496 entstanden aus Vorlage: OF 174/9 vom 09.01.2022

Betreff: Berücksichtigung der Variante B des Planfeststellungsbeschlusses BÜ 102 Lachweg
Der Magistrat wird gebeten, neben den schon benannten Alternativen einer reinen Fuß- und Radunterführung (Variante C) und der Brücke Am Mellsig auch die schon festgestellte Variante B, eine Straßenunterführung im direkten Straßenverlauf des Lachweges/Berkersheimer Weges mit integriertem Fuß- und Radweg und einer eingeschränkten lichten Durchfahrtshöhe von drei Metern, zu berücksichtigen. Somit könnte sichergestellt werden, dass die Kreisstraße 821 nicht in ihrem Verlauf unterbrochen und der Pkw-Verkehr nicht über andere Verkehrsknotenpunkte (Weißer Stein) umgeleitet werden muss.

Begründung:

Die Verkehrsbelastung am Bahnübergang Lachweg betrug im Jahr 1997 laut Planfeststellung vor Fertigstellung des Wohngebietes "Im Geeren" und der Planung des Baugebietes "Nordöstlich Anne-Frank-Straße" 3000 Kfz/Tag. Bei einer lichten Höhe der Unterführung von drei Metern können private Pkw bis hin zu Kleintransportern die Unterführung nutzen, die den Großteil des motorisierten Verkehrs an dieser Stelle ausmachen. Eine Umleitung des Verkehrs über eine neu zu bauende Brücke Am Mellsig würde einen erheblichen Eingriff in die vorhandenen Grünflächen bedeuten und zu einer Verlagerung des Verkehrs in den nördlichen Teil von Alt-Eschersheim führen. Die Verlagerung des Verkehrs über den Weißen Stein macht eine umfängliche Neugestaltung der Verkehrsführung am Verkehrsknotenpunkt einschließlich des Platzes am Weißen Stein notwendig. Die Einrichtung einer dann notwendigen Linksabbiegespur mit Einbezug der Gleisanlagen (A-Linie) würde zu einer hohen Mehrbelastung führen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.05.2022, ST 1265 Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 21
Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 61 00