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Mehr Licht am Bubeloch, Teil 3 - Variante "Adaptives Beleuchtungssystem"

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 8
42 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, ein adaptives Beleuchtungssystem an der Niddabrücke am Bubeloch zu erproben, um die Verkehrssicherheit in den Abendstunden zu erhöhen. Dies ist notwendig, da die Brücke stark frequentiert wird und die Sichtbarkeit unzureichend ist.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Anregung

Der Magistrat wird gebeten, ein sogenanntes "Adaptives Beleuchtungssystem" an der Niddabrücke am Bubeloch zu erproben und damit in den dunklen Abendstunden die Verkehrssicherheit an der Brücke zu erhöhen.

Begründung

Die Brücke am Bubeloch wird auch in den Abendstunden stark frequentiert, weil sie eine stadtteilverbindende Funktion hat. Viele Nutzerinnen und Nutzer der Brücke beklagen jedoch die schlechte Sichtbarkeit der Wegstrecke zur Brücke und der Brückentrasse selbst, vor allem, wenn sie aus Richtung Niedwiesenstraße kommen. Auf Anregung der GRÜNEN im Ortsbeirat 7 prüft der Magistrat derzeit die Einführung eines "Adaptiven Beleuchtungssystems". Dies könnte sich auch für die Brücke am Bubeloch eignen, weil dadurch Licht nur dann "eingeschaltet" wird, wenn ein Passant vorbeikommt. Die Frankfurter Rundschau erklärt das System so: Das Besondere an dem intelligenten Beleuchtungssystem sind spezielle Sensoren, die an der Unterseite der Leuchten angebracht sind. Sie können Radfahrerinnen und Radfahrer oder Passantinnen und Passanten erfassen - sowohl deren Bewegungsrichtung als auch deren Geschwindigkeit - und steuern per Funk die Beleuchtung entlang des Wegs so, damit es vor ihnen hell wird und das Licht hinter ihnen wieder zurück gedimmt wird. Ein solches Konzept könnte auch am Bubeloch erprobt werden - ein guter Kompromiss zwischen nötiger Verkehrswegesicherheit und Vermeidung von Licht im Naturraum.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 1. Januar 2022OFOF 95/8Mehr Licht am Bubeloch, Teil 3 - Variante Adaptives BeleuchtungssystemOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 20. Januar 2022Sie sind hier
    OMOM 1461Mehr Licht am Bubeloch, Teil 3 - Variante „Adaptives Beleuchtungssystem“
    Direktanregung
  3. 25. April 2022STST 1031Mehr Licht am Bubeloch, Teil 3 - Variante "Adaptives Beleuchtungssystem"Stellungnahme
  4. 24. Oktober 2022Antwort des Magistrats · nach 42 WochenSTST 2505Mehr Licht am Bubeloch, Teil 3 - Variante "Adaptives Beleuchtungssystem"Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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