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Gefährliche Auto-Kind-Begegnungen am Mainufer

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

11.09.2018

Anregung Ortsbeirat

Höchst: Temporeduzierende Maßnahmen am Mainufer

Details im PARLIS OM_3614_2018
21.12.2018

Stellungnahme des Magistrats

Höchst: Temporeduzierende Maßnahmen am Mainufer

Details im PARLIS ST_2367_2018
11.05.2021

Antrag Ortsbeirat

Gefährliche Auto-Kind-Begegnungen am Mainufer

Details im PARLIS OF_44-6_2021
01.06.2021

Anregung Ortsbeirat

Gefährliche Auto-Kind-Begegnungen am Mainufer

Details im PARLIS OM_143_2021
03.09.2021

Stellungnahme des Magistrats

Gefährliche Auto-Kind-Begegnungen am Mainufer

Details im PARLIS ST_1565_2021
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 143 entstanden aus Vorlage: OF 44/6 vom 11.05.2021 Betreff: Gefährliche Auto-Kind-Begegnungen am Mainufer Vorgang: OM 3614/18 OBR 6; ST 2367/18 Der Magistrat wird gebeten, ein Ortstermin am Spielplatz Mainufer-Höchst einzuberufen, innerhalb dessen erneut über mögliche Maßnahmen zur Verringerung der gefährlichen Auto-Kind-Begegnungen beraten wird.

Begründung:

Trotz stattgefundenem Ortstermin (entstanden aus Vorlage OM 3614) hat sich die Verkehrssituation am Mainufer rund um den dortigen Spielplatz im Hinblick auf die gefährlichen Auto-Kind-Begegnungen nicht verbessert. In Gesprächen mit dem dort ansässigen Fährbetreiber sowie aus dem jüngst erschienenen Zeitungsartikel der örtlichen Lokalpresse ist ersichtlich, dass immer wieder gefährliche Verkehrssituationen an der Zufahrt zu den Parkflächen entstehen. Diese stehen kausal mit Tempoüberschreitungen im Zusammenhang. Mittels erneuten Ortstermins würde die Möglichkeit bestehen, über alternative verkehrsberuhigende Maßnahmen (rund um die bestehenden Parkplätze) am betroffenen Spielplatzgelände zu beraten, um auf eine (im Hinblick auf die Spielplatznutzerinnen und Spielplatznutzer) höhere Verkehrssicherheit hinzuarbeiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westendazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.09.2018, OM 3614 Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2018, ST 2367 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1565 Aktenzeichen: 66 0