Radwegeverbindung Rhönstraße über Habsburgerallee: Verkehrswidriges Wenden bzw. Abbiegen von Kfz verhindern!
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, um das verkehrswidrige Wenden und Abbiegen von Kraftfahrzeugen an der Radwegeverbindung zwischen der Rhönstraße und der Habsburgerallee zu verhindern. Dies soll durch die Aufstellung von Pollern geschehen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
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Thema Fahrradfahren verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, an der neu geschaffenen Radwegeverbindung zwischen der südlichen und nördlichen Rhönstraße über den Grünstreifen der Habsburgerallee hinweg das verkehrswidrige Wenden bzw. Abbiegen von Kraftfahrzeugen zu verhindern, z. B. durch die Aufstellung von Pollern (siehe Foto).
Begründung
Die erst kürzlich geschaffene Radwegeverbindung zwischen der südlichen und nördlichen Rhönstraße über den Grünstreifen der Habsburgerallee hinweg wird immer wieder von Autofahrern verkehrswidrig als Abkürzung zum Wenden oder zum Abbiegen in die Rhönstraße missbraucht. Dies ist aus Gründen der Verkehrssicherheit durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. November 2021OFOF 125/4Radwegeverbindung Rhönstraße über Habsburgerallee: Verkehrswidriges Wenden bzw. Abbiegen von Kfz verhindern!Ortsbeiratsantrag · BFF
- 17. Januar 2022Sie sind hierOMOM 1428Radwegeverbindung Rhönstraße über Habsburgerallee: Verkehrswidriges Wenden bzw. Abbiegen von Kfz verhindern!Direktanregung
- 30. Mai 2022STST 1266Radwegeverbindung Rhönstraße über Habsburgerallee: Verkehrswidriges Wenden bzw. Abbiegen von Kfz verhindern!Stellungnahme
- 19. Dezember 2022Antwort des Magistrats · nach 58 WochenSTST 2777Radwegeverbindung Rhönstraße über Habsburgerallee: Verkehrswidriges Wenden bzw. Abbiegen von Kfz verhindern!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats