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Kreuzung Habsburgerallee/Berger Straße: Gefahrenstelle für Fußgängerinnen und Fußgänger und Radfahrerinnen und Radfahrer entschärfen!

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

08.11.2021

Antrag Ortsbeirat

Kreuzung Habsburgerallee/Berger Straße: Gefahrenstelle für Fußgänger und Radfahrer entschär-fen!

Details im PARLIS OF_117-4_2021
17.01.2022

Anregung Ortsbeirat

Kreuzung Habsburgerallee/Berger Straße: Gefahrenstelle für Fußgängerinnen und Fußgänger und Radfahrerinnen und Radfahrer entschärfen!

Details im PARLIS OM_1424_2022
25.04.2022

Stellungnahme des Magistrats

Kreuzung Habsburgerallee/Berger Straße: Gefahrenstelle für Fußgängerinnen und Fußgänger und Radfahrerinnen und Radfahrer entschärfen!

Details im PARLIS ST_1017_2022

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1424 entstanden aus Vorlage: OF 117/4 vom 08.11.2021

Betreff: Kreuzung Habsburgerallee/Berger Straße: Gefahrenstelle für Fußgängerinnen und Fußgänger und Radfahrerinnen und Radfahrer entschärfen!
Der Magistrat wird gebeten, zur Entschärfung der Gefahrenstelle auf dem Bürgersteig Habsburgerallee/Berger Straße die mit seiner Stellungnahme ST 1423 bereits zugesagte Maßnahme zeitnah umzusetzen. Die in der damaligen Anregung geforderte Maßnahme war: "Dabei sollte der Radverkehr vor der Einmündung Berger Straße auf die Fahrbahn geführt werden."

Begründung:

Die bestehende Engstelle für Fußgängerinnen und Fußgänger, die die Habsburgerallee an der Ampelanlage Ecke Berger Straße überqueren wollen, führt dazu, dass diese regelmäßig den dort entlangführenden Fahrradweg blockieren, insbesondere dann, wenn sie mit Kinderwagen, Rollatoren oder auch mit geschobenen Fahrrädern unterwegs sind. Aber auch bei einem plötzlichen Schritt zurück können an dieser Stelle sowohl für Fußgängerinnen und Fußgänger als auch Radfahrerinnen und Radfahrer gefährliche Situationen entstehen. . Fotos: Fußgängerquerung der Ampelanlage Habsburgerallee/Berger Straße ((c) Michael Roscher) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 1017