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Toilette für den Spielplatz am Blauen Steg, Marquardstraße

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

06.10.2015

Anregung Ortsbeirat

Toilette für den Spielplatz am blauen Steg, Marquardstraße

Details im PARLIS OM_4590_2015
11.01.2016

Stellungnahme des Magistrats

Toilette für den Spielplatz am blauen Steg, Marquardtstraße

Details im PARLIS ST_80_2016
02.04.2017

Antrag Ortsbeirat

Toilette für den Spielplatz ‚Am blauen Steg‘ Marquardtstraße

Details im PARLIS OF_160-7_2017
18.04.2017

Anregung Ortsbeirat

Toilette für den Spielplatz am Blauen Steg, Marquardstraße

Details im PARLIS OM_1423_2017
10.07.2017

Stellungnahme des Magistrats

Toiletten für den Spielplatz am Blauen Steg, Marquardstraße

Details im PARLIS ST_1223_2017

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1423 entstanden aus Vorlage: OF 160/7 vom 02.04.2017

Betreff: Toilette für den Spielplatz am Blauen Steg, Marquardstraße
Vorgang: OM 4590/15; ST 80/16 Mit der Anregung OM 4590 sprach sich der Ortsbeirat 7 mit großer Mehrheit für die Errichtung einer Toilette am Spielplatz am Blauen Steg in der Marquardstraße aus. In der ablehnenden Stellungnahme ST 80 vom 11.01.2016 führt der Magistrat "verschiedene grundsätzliche Erwägungen" an, ohne diese genauer auszuformulieren. Konkret wurden als Ablehnungsgründe lediglich die allgemeine Haushaltslage und die ungeklärte Zuständigkeit für öffentliche Toiletten genannt. Mittlerweile war der Presse zu entnehmen, dass zumindest diese beiden letztgenannten Gründe offensichtlich entfallen sind. Unabhängig von der von Stadtrat Jan Schneider initiierten Online-Befragung wird der Magistrat deshalb erneut gebeten, eine temporäre Toilettenanlage am Spielplatz Marquardtstraße zu installieren. Die Inbetriebnahme sollte baldmöglichst erfolgen. Weiterhin wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob die Errichtung einer festen Toilette mit Wickelmöglichkeit erfolgen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7

dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.10.2015, OM 4590
Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 80 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2017, ST 1223 Aktenzeichen: 91 22