Schuhmaschinenfabrik für Künstler und Kleingewerbe erhalten
Lesezeit: 3 Minuten
Bisheriger Verlauf
16.03.2017
03.04.2017
18.04.2017
10.07.2017
Die Fläche zwischen Westerbachstraße und Strubbergstraße ist im gültigen Bebauungsplan Nr. 285 als Gewerbegebiet ausgewi
Details im PARLIS F_519_2017Antrag Ortsbeirat
Schuhmaschinenfabrik für Künstler und Kleingewerbe erhalten
Details im PARLIS OF_157-7_2017Ortsbeirat Magistratsvorlage
Schuhmaschinenfabrik für Künstler und Kleingewerbe erhalten
Details im PARLIS OM_1422_2017Stellungnahme des Magistrats
Schuhmaschinenfabrik für Künstler und Kleingewerbe erhalten
Details im PARLIS ST_1213_201716.03.2017
Die Fläche zwischen Westerbachstraße und Strubbergstraße ist im gültigen Bebauungsplan Nr. 285 als Gewerbegebiet ausgewi
Details im PARLIS F_519_201703.04.2017
Antrag Ortsbeirat
Schuhmaschinenfabrik für Künstler und Kleingewerbe erhalten
Details im PARLIS OF_157-7_201718.04.2017
Anregung Ortsbeirat
Schuhmaschinenfabrik für Künstler und Kleingewerbe erhalten
Details im PARLIS OM_1422_201710.07.2017
Stellungnahme des Magistrats
Schuhmaschinenfabrik für Künstler und Kleingewerbe erhalten
Details im PARLIS ST_1213_2017S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1422 entstanden aus Vorlage: OF 157/7 vom 03.04.2017
Betreff: Schuhmaschinenfabrik für Künstler und Kleingewerbe erhalten
Vorgang: F 519/17 Der Magistrat wird beauftragt, auf dem Gelände der ehemaligen Schuhmaschinenfabrik in der Westerbachstraße 47 keine Befreiungen von den Bestimmungen des Bebauungsplans auszusprechen. Begründung:
Die Fläche zwischen Westerbachstraße und Strubbergstraße ist im gültigen Bebauungsplan Nr. 285 als Gewerbegebiet ausgewiesen. Bei den verbliebenen Flächen handelt es sich um ein funktionsfähiges, genutztes Gewerbegebiet. In der ehemaligen Schuhmaschinenfabrik haben sich mehrere Ateliers, Fritz Deutschland, Handwerksbetriebe und weitere Gewerbetreibende angesiedelt. Die Mieter des südlichen Teils einschließlich des ehemaligen Kesselhauses haben vom Eigentümer des Geländes eine Kündigung erhalten. In der Antwort vom 23.03.2017 auf die kleine Anfrage F 519 teilt der Magistrat mit, dass er bereits am 21.12.2015 in einem Bauvorbescheid von der festgesetzten Nutzung Gewerbe zugunsten von Wohnen befreit hat. Dadurch werden die bisherigen Nutzerinnen und Nutzer von dem Gelände vertrieben. Gerade für Künstlerinnen und Künstler sowie kleine Gewerbebetriebe ist es schwierig, in Frankfurt bezahlbare Ersatzflächen zu finden, sodass sie in ihrer Existenz bedroht sind. Trotz der Wohnungsnot in Frankfurt ist es nicht hinnehmbar, dass diese Nutzergruppen aus der Stadt vertrieben werden. Die in der Schuhmaschinenfabrik angesiedelten Ateliers führen regelmäßig Veranstaltungen durch, sodass auch das kulturelle Leben in Rödelheim beeinträchtigt würde. Die Schuhmaschinefabrik ist Teil der Route der Industriekultur und stellt einen schützenswerten Rest der ehemaligen Industrie Rödelheims dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7dazugehörende Vorlage: Frage vom 16.03.2017, F 519 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2017, ST 1213 Aktenzeichen: 63 0