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Frankfurter Westen: Wurzelaufbrüche auf Niddauferweg beseitigen

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

13.12.2021

Antrag Ortsbeirat

Frankfurter Westen: Wurzelaufbrüche auf Niddauferweg beseitigen

Details im PARLIS OF_304-6_2021
11.01.2022

Anregung Ortsbeirat

Frankfurter Westen: Wurzelaufbrüche auf Niddauferweg beseitigen

Details im PARLIS OM_1339_2022
25.04.2022

Stellungnahme des Magistrats

Frankfurter Westen: Wurzelaufbrüche auf Niddauferweg beseitigen

Details im PARLIS ST_1028_2022
27.01.2023

Stellungnahme des Magistrats

Frankfurter Westen: Wurzelaufbrüche auf Niddauferweg beseitigen

Details im PARLIS ST_294_2023

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1339 entstanden aus Vorlage: OF 304/6 vom 13.12.2021

Betreff: Frankfurter Westen: Wurzelaufbrüche auf Niddauferweg beseitigen
Der Magistrat wird gebeten, möglichst kurzfristig die Gefährdungen durch Wurzelaufbrüche u. Ä. auf dem Uferweg an der Nidda zu beseitigen.

Begründung:

Zwischen dem Sossenheimer Wehr und den Autobahnbrücken des Westkreuzes gefährden einige Wurzelaufbrüche die Sicherheit von Radfahrenden und zu Fuß Gehenden auf der südlichen Seite des Niddauferweges. Im September kam es an dieser Stelle zu einem schweren Unfall zweier Radfahrerinnen, Anwohnende befürchten, dass auch die Bodenwellen dazu beigetragen haben könnten. Vor circa zehn Jahren wurden die Aufbrüche bereits einmal entfernt, sind aber inzwischen wieder so hoch wie zuvor. Besonders kritisch ist es im Herbst, wenn die Schäden von Laub verdeckt sind. Auch in Höchst gibt es auf der nördlichen Niddaseite zwischen Mainzer Landstraße und Amtsgasse (ausgeschilderte Umfahrung "Gaasebrickelsche") einige gefährliche Stellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westendazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 1028 Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 294
Beratung im Ortsbeirat: 6

Beratungsergebnisse:

16. Sitzung des OBR 6 am 29.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 6 am 17.01.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 90 31