Tempo 30 auch auf der westlichen Textorstraße
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Bisheriger Verlauf
30.05.2012
15.06.2012
28.09.2012
15.10.2012
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Tempo 30 auch auf der westlichen Textorstraße
Details im PARLIS OM_1310_2012Stellungnahme des Magistrats
Tempo 30 auch auf der westlichen Textorstraße
Details im PARLIS ST_1580_201230.05.2012
15.06.2012
28.09.2012
Stellungnahme des Magistrats
Tempo 30 auch auf der westlichen Textorstraße
Details im PARLIS ST_1580_201215.10.2012
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 15.06.2012, OM 1310 entstanden aus Vorlage: OF 329/5 vom 30.05.2012
Betreff: Tempo 30 auch auf der westlichen Textorstraße
Der Magistrat wird aufgefordert, die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Textorstraße zwischen Holbeinstraße und der Einmündung Schweizer Straße auf 30 km/h zu beschränken. Des Weiteren möge geprüft werden, ob die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Textorstraße/Oppenheimer Landstraße noch notwendig ist. Zumindest sollte die Betriebszeit der Ampelanlage auf das zur Schulwegsicherheit notwendige Maß reduziert werden. Begründung:
Nachdem bereits in der östlichen Textorstraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h festgesetzt wurde, ist gerade hier vor den Schulen die in den benachbarten Straßen bereits geltende Regelung angebracht. Auch aus Gründen der einheitlichen Verkehrsregelung in vergleichbaren Straßen ist diese Maßnahme sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.09.2012, ST 1580 Antrag vom 15.10.2012, OF 417/5