Tempo 30 auch auf der Holbeinstraße
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Bisheriger Verlauf
30.05.2012
15.06.2012
31.08.2012
15.10.2012
31.08.2012
15.10.2012
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 15.06.2012, OM 1309 entstanden aus Vorlage: OF 328/5 vom 30.05.2012
Betreff: Tempo 30 auch auf der Holbeinstraße
Der Magistrat wird aufgefordert, die Holbeinstraße zwischen Kennedyallee und Einmündung Burnitzstraße in die benachbarte Tempo-30-Zone zu integrieren oder die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu beschränken. Des Weiteren möge geprüft werden, ob die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Textorstraße/Holbeinstraße noch notwendig ist. Zumindest sollte die Betriebszeit der Ampelanlage auf das zur Schulwegsicherheit notwendige Maß reduziert werden. Begründung:
Die Holbeinstraße ist im genannten Abschnitt als Grundnetzstraße ausgewiesen. Das Verkehrsaufkommen ist jedoch nicht höher als in den umliegenden Straßen, auf denen die zulässige Höchstgeschwindigkeit bereits 30 km/h beträgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.08.2012, ST 1420 Antrag vom 15.10.2012, OF 417/5