Änderungen zum 2. Bauabschnitt - zwischen Atzelbergstraße und Seckbacher Bitzweg - der Vorplanung zur Umgestaltung der Wilhelmshöher Straße
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, Änderungen in die finale Planung zum 2. Bauabschnitt der Wilhelmshöher Straße aufzunehmen, insbesondere die Errichtung von Fußgängerüberwegen und die Verwendung von klimafreundlichem Asphalt. Dies soll die Sicherheit der Fußgänger erhöhen und die Erreichbarkeit der Bushaltestellen verbessern.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Leonhardsgasse — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 29.09.2026.
- Sanierung der Fahrbahndecke und Erneuerung des Gehwegs in der Gwinnerstraße in Richtung Leonhardsgasse29.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Pfandringe für Fechenheim und Seckbach10.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Absolutes Böllerverbot in AltSeckbach10.08.2026 · OA (Anregung Ortsbeirat)
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Neues zu Leonhardsgasse per E-MailAnregung
Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Änderungen in die finale Planung zum 2. Bauabschnitt, zwischen Atzelbergstraße und Seckbacher Bitzweg, aufzunehmen:
- Die Errichtung eines Fußgängerüberwegs an der Einmündung der Leonhardsgasse in die Wilhelmshöher Straße.
- Die Errichtung eines Fußgängerüberwegs auf der Wilhelmshöher Straße in Höhe Hausnummer 168.
- Die Verwendung eines klimafreundlichen, hellen Asphalts.
Begründung
Zur sicheren Querung der Straßen durch Fußgängerinnen und Fußgänger, auch wegen der Erreichbarkeit der beiden Bushaltestellen "Draisbornstraße", sind die beantragten Fußgängerüberwege notwendig und zweckmäßig. Zumal es nicht nachzuvollziehen ist, dass der aktuell vorhandene Fußgängerüberweg in der Leonhardsgasse ersatzlos entfallen soll. Klimafreundlicher Asphalt nimmt den Regen auf und hat eine bis zu acht Grad Celsius geringere Wärmeabstrahlung als herkömmlicher Asphalt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Dezember 2021OFOF 146/11Änderungen zum 2. Bauabschnitt - zwischen Atzelbergstraße und Seckbacher Bitzweg - der Vorplanung zur Umgestaltung der Wilhelmshöher StraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 10. Januar 2022Sie sind hierOMOM 1300Änderungen zum 2. Bauabschnitt - zwischen Atzelbergstraße und Seckbacher Bitzweg - der Vorplanung zur Umgestaltung der Wilhelmshöher StraßeDirektanregung
- 19. April 2022STST 962Änderungen zum 2. Bauabschnitt - zwischen Atzelbergstraße und Seckbacher Bitzweg - der Vorpla-nung zur Umgestaltung der Wilhelmshöher StraßeStellungnahme
- 14. Oktober 2022STST 2412Änderungen zum 2. Bauabschnitt - zwischen Atzelbergstraße und Seckbacher Bitzweg - der Vorpla-nung zur Umgestaltung der Wilhelmshöher StraßeStellungnahme
- 24. März 2023Antwort des Magistrats · nach 68 WochenSTST 809Änderungen zum 2. Bauabschnitt - zwischen Atzelbergstraße und Seckbacher Bitzweg - der Vorplanung zur Umgestaltung der Wilhelmshöher StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats