Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Bebauung des Parkplatzareals entlang des Bolzplatzes in der Henriette-Fürth-Straße

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

22.05.2012

Antrag Ortsbeirat

Bebauung des Parkplatzareals entlang des Bolzplatzes in der Henriette-Fürth-Straße

Details im PARLIS OF_425-6_2012
12.06.2012

Anregung Ortsbeirat

Bebauung des Parkplatzareals entlang des Bolzplatzes in der Henriette-Fürth-Straße

Details im PARLIS OM_1266_2012
22.10.2012

Stellungnahme des Magistrats

Bebauung des Parkplatzareals entlang des Bolzplatzes in der Henriette-Fürth-Straße

Details im PARLIS ST_1643_2012

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 12.06.2012, OM 1266 entstanden aus Vorlage: OF 425/6 vom 22.05.2012

Betreff: Bebauung des Parkplatzareals entlang des Bolzplatzes in der Henriette-Fürth-Straße
Vorgang: V 1485/11 Der Magistrat wird gebeten, sich mit der Unternehmensgruppe der Nassauischen Heimstätte schnellstmöglich in Verbindung zu setzen, um deren geplante Bebauung des Parkplatzareals entlang des Bolzplatzes in der Henriette-Fürth-Straße kritisch zu hinterfragen bzw. zu erreichen, dass der Bolzplatz auch in Zukunft erhalten bleibt.

Begründung:

In der Henriette-Fürth-Straße bestehen derzeit wenige bis keine Spielmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche und das, obwohl hier viele Kinder und Jugendliche leben und aufwachsen. In einem Auskunftsersuchen des Ortsbeirats vom 10.01.2011, V 1485, hierbei ging es um die Schaffung weiterer Spielplatzflächen in Schwanheim und Goldstein, bspw. am Mainufer, wurde durch den Magistrat u. a. geantwortet: "Nach Auffassung des Magistrats ist die Schwanheimer Mainuferanlage nur bedingt dazu geeignet, Spieleinrichtungen für Kinder aufzunehmen. [...] Als Alternative wird auf den gut erschlossenen, wohnungsnah gelegenen Spielplatz/Bolzplatz an der Henriette-Fürth-Straße verwiesen." Es wird also vom Magistrat auf diesen wichtigen Bolzplatz und die weiteren Flächen verwiesen, welche nun durch die Bebauung durch die Nassauische Heimstätte ggf. infrage gestellt werden. Ein Wegfall dieser Flächen aufgrund von Baumaßnahmen oder aufgrund von möglichen Beschwerden künftiger Anwohner (siehe Gerichtsurteil in Sachen Bolzplatz Deidesheimer Straße) muss verhindert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.10.2012, ST 1643
Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 61 0