Bebauung des Parkplatzareals entlang des Bolzplatzes in der Henriette-Fürth-Straße
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Henriette-Fürth-Straße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 12.01.2026.
- Wohin mit den Fahrzeugen in der Henriette-Fürth-Straße?12.01.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Parkerweiterung Günthersburgpark27.06.2025 · B (Bericht des Magistrats)
- Keine Verdichtung zulasten der Kinder (Erwiderung zur Stellungnahme ST 1758)29.10.2024 · OA (Anregung Ortsbeirat)
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Neues zu Henriette-Fürth-Straße per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 12.06.2012, OM 1266 entstanden aus Vorlage: OF 425/6 vom 22.05.2012
Betreff: Bebauung des Parkplatzareals entlang des Bolzplatzes in der Henriette-Fürth-Straße Vorgang: V 1485/11 Der Magistrat wird gebeten, sich mit der Unternehmensgruppe der Nassauischen Heimstätte schnellstmöglich in Verbindung zu setzen, um deren geplante Bebauung des Parkplatzareals entlang des Bolzplatzes in der Henriette-Fürth-Straße kritisch zu hinterfragen bzw. zu erreichen, dass der Bolzplatz auch in Zukunft erhalten bleibt.
Begründung: In der Henriette-Fürth-Straße bestehen derzeit wenige bis keine Spielmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche und das, obwohl hier viele Kinder und Jugendliche leben und aufwachsen. In einem Auskunftsersuchen des Ortsbeirats vom 10.01.2011, V 1485, hierbei ging es um die Schaffung weiterer Spielplatzflächen in Schwanheim und Goldstein, bspw. am Mainufer, wurde durch den Magistrat u. a. geantwortet: "Nach Auffassung des Magistrats ist die Schwanheimer Mainuferanlage nur bedingt dazu geeignet, Spieleinrichtungen für Kinder aufzunehmen. [...] Als Alternative wird auf den gut erschlossenen, wohnungsnah gelegenen Spielplatz/Bolzplatz an der Henriette-Fürth-Straße verwiesen." Es wird also vom Magistrat auf diesen wichtigen Bolzplatz und die weiteren Flächen verwiesen, welche nun durch die Bebauung durch die Nassauische Heimstätte ggf. infrage gestellt werden. Ein Wegfall dieser Flächen aufgrund von Baumaßnahmen oder aufgrund von möglichen Beschwerden künftiger Anwohner (siehe Gerichtsurteil in Sachen Bolzplatz Deidesheimer Straße) muss verhindert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Mai 2012OFOF 425/6Bebauung des Parkplatzareals entlang des Bolzplatzes in der Henriette-Fürth-StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 12. Juni 2012Sie sind hierOMOM 1266Bebauung des Parkplatzareals entlang des Bolzplatzes in der Henriette-Fürth-StraßeDirektanregung
- 22. Oktober 2012Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 1643Bebauung des Parkplatzareals entlang des Bolzplatzes in der Henriette-Fürth-StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats