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Verkehrskonzept für den Osten von Höchst

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

29.01.2017

Antrag Ortsbeirat

Verkehrskonzept für den Osten von Höchst

Details im PARLIS OF_308-6_2017
14.02.2017

Anregung Ortsbeirat

Verkehrskonzept für den Osten von Höchst

Details im PARLIS OM_1242_2017
28.04.2017

Stellungnahme des Magistrats

Verkehrskonzept für den Osten von Höchst

Details im PARLIS ST_813_2017
18.09.2017

Stellungnahme des Magistrats

Verkehrskonzept für den Osten von Höchst

Details im PARLIS ST_1809_2017
16.03.2018

Stellungnahme des Magistrats

Verkehrskonzept für den Osten von Höchst

Details im PARLIS ST_625_2018

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 14.02.2017, OM 1242 entstanden aus Vorlage: OF 308/6 vom 29.01.2017

Betreff: Verkehrskonzept für den Osten von Höchst
Der Magistrat wird gebeten, ein Verkehrskonzept zu erarbeiten und dem Ortsbeirat 6 vorzustellen, das den durch zahlreiche Veränderungen und Baumaßnahmen zunehmenden Verkehr im Osten von Höchst (im Bereich um die Palleskestraße) aufnimmt und berücksichtigt.

Begründung:

Es ist gut und sinnvoll, dass das Areal im Osten von Höchst zunehmend verdichtet wird. Hier gab es einige nur ungenügend genutzte Flächen, weitere stehen nun zur Bebauung an. Genannt seien nur die bereits erfolgte Bebauung des ehemaligen Wesner-Geländes, die IGS West, aber auch die in der 8. Sitzung des Ortsbeirats 6 vorgestellten Verlagerungen und Vergrößerungen der Betriebshöfe der Stadt Frankfurt. Weitere Wohnbebauungen in dem genannten Bereich wären vorstellbar und wünschenswert. Damit hat sich aber die Verkehrsbelastung auf den umliegenden Straßenzügen deutlich erhöht und wird sich wahrscheinlich noch weiter erhöhen. Dabei rollt der Verkehr bisher entlang eines Schulwegs. Es wird Zeit, dass sich die Verkehrsplaner dieser Problematik stellen und präventiv ein Konzept erarbeiten, statt hinterher überrascht nachzubessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westendazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2017, ST 813 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1809 Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2018, ST 625 Aktenzeichen: 61 1