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Sindlingen: Radwegmarkierung an der Einmündung Westenbergerstraße/Farbenstraße unverzüglich rückgängig machen und Querungshilfe zum Schutz der Fußgänger verlegen

Vorlagentyp: OM
29 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren1 Sitzung
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 14.02.2017, OM 1240 entstanden aus Vorlage: OF 304/6 vom 25.01.2017

Betreff: Sindlingen: Radwegmarkierung an der Einmündung Westenbergerstraße/Farbenstraße unverzüglich rückgängig machen und Querungshilfe zum Schutz der Fußgänger verlegen Der Magistrat wird gebeten, a) in der Westenbergerstraße das Radfahren gegen die Fahrtrichtung der Einbahnstraße - entsprechend der Beschlusslage des Ortsbeirates - nicht freizugeben; b) die Radwegemarkierungen auf dem Bürgersteig im Bereich der Einmündung der Westenbergerstraße in die Farbenstraße vollständig entfernen zu lassen; c) die Wegeführung für Radfahrer aus Richtung Westen über die Herbert-von-Meister-Straße oder die Johann-Sittig-Straße in Richtung Sindlinger Ortskern auszuschildern; d) die geplante Querungshilfe für Fußgänger beim REWE-Markt, so wie bei der Ortsbegehung besprochen, umzusetzen; e) zu erläutern, warum der Ortsbeirat bei der Planung der Maßnahme übergangen und nicht informiert wurde sowie seine Mitspracherechte zu den Ortsbezirk betreffenden Angelegenheiten grob missachtet wurden.

Begründung: Anfang Dezember 2016 wurde ohne Absprache mit dem Ortsbeirat das Radfahren gegen die Einbahnrichtung durch Markierungen in der Westenbergerstraße vorgesehen. Weil der Einmündungsbereich in die Farbenstraße extrem gefährlich ist, wurde eine Radwegeführung quer über den hoch frequentierten Bürgersteig direkt auf eine neu eingerichtete Querungshilfe für Fußgänger über die viel befahrene Farbenstraße markiert. Diese Maßnahme birgt an dieser Stelle eine hohe Unfallgefahr für alle Verkehrsteilnehmer, da sie im unmittelbaren Kurvenbereich liegt und kaum einsehbar ist. Eine Radwegeführung über die im Tenor unter Punkt c) genannten Straßen ist für die Radfahrer erheblich ungefährlicher und würde die mit der Maßnahme neu geschaffene Gefahrenstelle am Knotenpunkt "Dalles" entzerren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Stellungnahme des Magistrats vom 03.07.2017, ST 1160 Beratung im Ortsbeirat: 6

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 14. Dezember 2016OFOF 292/6Sindlingen: Radwegmarkierung an der Einmündung Westenbergerstraße/Farbenstraße unverzüglich rückgängig machen, um Menschen vor Unfällen zu schützenOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 25. Januar 2017OFOF 304/6Sindlingen: Radwegmarkierung an der Einmündung Westenbergerstraße/Farbenstraße unverzüglich rückgängig machen und Querungshilfe zum Schutz der Fußgänger verlegenOrtsbeiratsantrag · CDU
  3. 14. Februar 2017Sie sind hier
    OMOM 1240Sindlingen: Radwegmarkierung an der Einmündung Westenbergerstraße/Farbenstraße unverzüglich rückgängig machen und Querungshilfe zum Schutz der Fußgänger verlegen
    Direktanregung
  4. 3. Juli 2017Antwort des Magistrats · nach 29 WochenSTST 1160Sindlingen: Radwegmarkierung an der Einmündung Westenbergerstraße/Farbenstraße unverzüglich rückgängig machen und Querungshilfe zum Schutz der Fußgänger verlegenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 6
Sitzung 13 · 13.06.2017
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 7

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

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