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Fußgängerbedarfsampel mit Zusatzeinrichtung für Blinde und sehbehinderte Menschen in Höhe der Bushaltestelle „Vilbeler Landstraße“ der

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

24.01.2017

Antrag Ortsbeirat

Fußgängerbedarfsampel mit Zusatzeinrichtung für Blinde und sehbehinderte Menschen in Höhe Bushaltestelle „Vilbeler Landstraße“ der Buslinie 43

Details im PARLIS OF_116-11_2017
13.02.2017

Anregung Ortsbeirat

Fußgängerbedarfsampel mit Zusatzeinrichtung für Blinde und sehbehinderte Menschen in Höhe der Bushaltestelle „Vilbeler Landstraße“ der Buslinie 43

Details im PARLIS OM_1225_2017
25.02.2017

Antrag Ortsbeirat

Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.06 Verkehrseinrichtungen Fußgängerbedarfsampel mit Zusatzeinrichtung für Blinde und sehbehinderte Menschen in Höhe der Bushaltestelle „Vilbeler Landstraße“ der Buslinie 43 installieren

Details im PARLIS OF_145-11_2017
13.03.2017

Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.06 Verkehrseinrichtungen Fußgängerbedarfsampel mit Zusatzeinrichtung für Blinde und sehbehinderte Menschen in Höhe der Bushaltestelle „Vilbeler Landstraße“ der Buslinie 43 installieren

Details im PARLIS EA_80_2017
18.04.2017

Stellungnahme des Magistrats

Fußgängerbedarfsampel mit Zusatzeinrichtung für Blinde und sehbehinderte Menschen in Höhe der Bushaltestelle "Vilbeler Landstraße" der Buslinie 43

Details im PARLIS ST_739_2017

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 13.02.2017, OM 1225 entstanden aus Vorlage: OF 116/11 vom 24.01.2017

Betreff: Fußgängerbedarfsampel mit Zusatzeinrichtung für Blinde und sehbehinderte Menschen in Höhe der Bushaltestelle "Vilbeler Landstraße" der Buslinie 43 Der Magistrat wird aufgefordert, an der Bushaltestelle "Vilbeler Landstraße" der Buslinie 43, in Höhe Vilbeler Landstraße 177, eine Fußgängerbedarfsampel mit Zusatzeinrichtung für Blinde und sehbehinderte Menschen einzurichten.

Begründung:

Ein Überqueren der Fahrbahn durch Fußgängerinnen und Fußgänger, welche die Haltestellen nutzen wollen, ist in diesem Bereich aufgrund der Unübersichtlichkeit und dem hohen Verkehrsaufkommen fast unmöglich. Blinde und sehbehinderte Menschen können die Straße überhaupt nicht überqueren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11dazugehörende Vorlage: Antrag vom 25.02.2017, OF 145/11 Etatanregung vom 13.03.2017, EA 80 Stellungnahme des Magistrats vom 18.04.2017, ST 739 Aktenzeichen: 32 1