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Modernes, adaptives Beleuchtungskonzept für den Niddaradweg prüfen

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 7
68 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 7 schlägt vor, ein modernes, adaptives Beleuchtungskonzept für den Niddaradweg zu prüfen, um die Sicherheit der Nutzerinnen und Nutzer zu erhöhen. Ziel ist es, eine bedarfsgerechte Beleuchtung zu installieren, die gleichzeitig den Insektenschutz berücksichtigt.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, ob die Installation einer adaptiven Beleuchtungsanlage, entsprechend oder ähnlich des Sternenstadtkonzepts Fuldas, auf bisher unbeleuchteten Teilen des Niddaradweges durch den Bretanopark möglich ist und welche Umsetzungskonzepte bestehen. Dabei ist auch zu ermitteln, welche Fördermittel von Bund oder Land dafür beantragt werden können; 2. im Falle einer positiven Prüfung einen ersten Abschnitt modellhaft einzurichten (z. B. entlang der Kuhlmannswiese in Rödelheim oder zwischen der Brücke am Hausener Weg und der Praunheimer Brücke).

Begründung

Niddaradweg prüfen Durch den Ortsbezirk verläuft entlang der Nidda ein Fuß- und Radweg, welcher Teil des Regionalparks Niddaroute ist. Er wird vielfältig genutzt für Freizeitaktivitäten, private Mobilität und auch in großem Maße als Arbeitsweg. Insbesondere zwischen Herbst und Frühling ist jedoch zu beobachten, dass ab der einsetzenden Dämmerung die Nutzung stark abnimmt, was auf die größtenteils fehlende Beleuchtung des Weges zurückzuführen ist. Im Resultat verringert sich die Sicherheit von Nutzerinnen und Nutzern, Freizeitaktivitäten sind in totaler Dunkelheit schwierig. Normale Straßenlaternen sind allerdings keine Option, da sie sich negativ auf die Insektenpopulation auswirken können. Gemeinden, wie z. B. die Stadt Fulda mit ihrem Konzept der Sternenstadt, arbeiten hier mit modernen, adaptiven Beleuchtungssystemen, die nichtmotorisierte Mobilität mit dem Natur- und Insektenschutz in Einklang bringen. Diese LED-basierten Beleuchtungssysteme erkennen mithilfe von Sensoren, wann Nutzerinnen und Nutzer ein Wegstück betreten, und regeln genau dann die Helligkeit lokal hoch. Daneben sind Lichtkegel und Lichtfarbe insektenfreundlich ausgelegt sowie weitere Aspekte in einem Beleuchtungskonzept definiert (Beleuchtungskonzept der Stadt Fulda, abgerufen am 14.11.2021: https://www.sternenstadt-fulda.de/d67/beleuchtungs-richtlinie/Web_Flyer_Lichtric htlinien.pdf). Im Resultat wird der Radweg nur gering und bedarfsgerecht beleuchtet, was als Nebeneffekt die Stromkosten niedrig hält.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 16. November 2021OFOF 78/7Modernes, adaptives Beleuchtungskonzept für den Niddaradweg prüfenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 30. November 2021Sie sind hier
    OMOM 1167Modernes, adaptives Beleuchtungskonzept für den Niddaradweg prüfen
    Direktanregung
  3. 8. April 2022STST 894Modernes, adaptives Beleuchtungskonzept für den Niddaradweg prüfenStellungnahme
  4. 10. Oktober 2022STST 2336Modernes, adaptives Beleuchtungskonzept für den Niddaradweg prüfenStellungnahme
  5. 6. März 2023Antwort des Magistrats · nach 68 WochenSTST 603Modernes, adaptives Beleuchtungskonzept für den Niddaradweg prüfenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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