Sind die Ampelphasen für Fußgängergruppen im Bereich von Schulwegen ausreichend?
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Bisheriger Verlauf
16.05.2011
31.05.2011
08.08.2011
Antrag Ortsbeirat
Sind die Ampelphasen für Fußgängergruppen im Bereich von Schulwegen ausreichend?
Details im PARLIS OF_12-7_2011Ortsbeirat Magistratsvorlage
Sind die Ampelphasen für Fußgängergruppen im Bereich von Schulwegen ausreichend?
Details im PARLIS OM_115_2011Stellungnahme des Magistrats
Sind die Ampelphasen für Fußgängergruppen im Bereich von Schulwegen ausreichend?
Details im PARLIS ST_964_201116.05.2011
Antrag Ortsbeirat
Sind die Ampelphasen für Fußgängergruppen im Bereich von Schulwegen ausreichend?
Details im PARLIS OF_12-7_201131.05.2011
Anregung Ortsbeirat
Sind die Ampelphasen für Fußgängergruppen im Bereich von Schulwegen ausreichend?
Details im PARLIS OM_115_201108.08.2011
Stellungnahme des Magistrats
Sind die Ampelphasen für Fußgängergruppen im Bereich von Schulwegen ausreichend?
Details im PARLIS ST_964_2011S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 31.05.2011, OM 115 entstanden aus Vorlage: OF 12/7 vom 16.05.2011
Betreff: Sind die Ampelphasen für Fußgängergruppen im Bereich von Schulwegen ausreichend?
Der Magistrat wird gebeten zu überprüfen, ob die Grünphasen der Fußgängerampeln im Bereich Reifenberger Straße/Hausener Weg so ausreichend geschaltet sind, dass größere Gruppen von Schülerinnen und Schülern problemlos die Straße überqueren können. Begründung:
Bei einer Ortsbegehung am 18.03.2011 im Bereich Reifenberger Straße/Hausener Weg hatten Eltern - und Schülervertreter - erhebliche Zweifel daran, dass die Grünphase dann ausreichend ist, wenn große Gruppen von Schülerinnen und Schüler gemeinsam die Straße überqueren wollen. Die Zweifel sind nicht unberechtigt, denn aus Sicherheitsgründen sollen größere Schülergruppen möglichst gemeinsam die Straße überqueren. Nur so können verantwortliche Begleitpersonen ihrer Aufsichtspflicht gerecht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2011, ST 964 Aktenzeichen: 32 1