Rückverlegung der Bushaltestellen in der Breitlacherstraße an die vorherige Stelle
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Bisheriger Verlauf
09.04.2012
24.04.2012
10.09.2012
Antrag Ortsbeirat
Rückverlegung der Bushaltestellen in der Breitlacher Straße an die vorherige Stelle
Details im PARLIS OF_138-7_2012Ortsbeirat Magistratsvorlage
Rückverlegung der Bushaltestellen in der Breitlacherstraße an die vorherige Stelle
Details im PARLIS OM_1128_2012Stellungnahme des Magistrats
Rückverlegung der Bushaltestellen in der Breitlacherstraße an die vorherige Stelle
Details im PARLIS ST_1458_201209.04.2012
Antrag Ortsbeirat
Rückverlegung der Bushaltestellen in der Breitlacher Straße an die vorherige Stelle
Details im PARLIS OF_138-7_201224.04.2012
Anregung Ortsbeirat
Rückverlegung der Bushaltestellen in der Breitlacherstraße an die vorherige Stelle
Details im PARLIS OM_1128_201210.09.2012
Stellungnahme des Magistrats
Rückverlegung der Bushaltestellen in der Breitlacherstraße an die vorherige Stelle
Details im PARLIS ST_1458_2012S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 24.04.2012, OM 1128 entstanden aus Vorlage: OF 138/7 vom 09.04.2012
Betreff: Rückverlegung der Bushaltestellen in der Breitlacherstraße an die vorherige Stelle
Um vor allem die Bewohner der Wohnhäuser Breitlacherstraße 73 - 79 von der Lärmbelästigung der Busse der Linien 55, 60 und 252, die ihre Ersatzhaltestellen auf der gegenüberliegenden Straßenseite haben, zu entlasten und die Verkehrssituation an der Kreuzung Breitlacherstraße/Westerbachstraße zu normalisieren, wird der Magistrat beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass nach Fertigstellung des Rödelheimer Bahnhofs die Bushaltestellen zeitnah wieder - wie ursprünglich geplant - hinter den Rewe-Markt zurückverlegt werden, damit das Verkehrschaos auf der Kreuzung zumindest für die nächste Zeit verhindert wird. Diese Maßnahme ist auch deshalb sinnvoll, da davon auszugehen ist, dass bis zum vorgesehenen Baubeginn des neuen Rewe-Marktes mindestens noch zwei Jahre vergehen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1458 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 92 13