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Briefmarkenautomaten im Gallus

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

04.11.2021

Antrag Ortsbeirat

Briefmarkenautomaten im Gallus

Details im PARLIS OF_228-1_2021
23.11.2021

Anregung Ortsbeirat

Briefmarkenautomaten im Gallus

Details im PARLIS OM_1124_2021
21.03.2022

Stellungnahme des Magistrats

Briefmarkenautomaten im Gallus

Details im PARLIS ST_714_2022

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1124 entstanden aus Vorlage: OF 228/1 vom 04.11.2021

Betreff: Briefmarkenautomaten im Gallus
Der Magistrat wird gebeten, sich mit der Deutschen Post in Verbindung zu setzen und dafür Sorge zu tragen, dass zwei Briefmarkenautomaten im Gallus aufgestellt werden. Wünschenswerterweise sollte ein Automat im östlichen und einer im eher westlichen Teil liegen. Dafür sollen die Standorte der ehemaligen Postfiliale (Mainzer Landstraße 254) alternativ in der Nähe der Haltestelle "Galluswarte" sowie der Standort der neuen Postfiliale (Mainzer Landstraße 405) geprüft werden.

Begründung:

Vor dem Standort der ehemaligen Postfiliale auf der Mainzer Landstraße 254 befand sich bis zu deren Umzug ein Briefmarkenautomat, der rege genutzt wurde. Bürgerinnen und Bürger, die nun Briefmarken in diesem Teil des Gallus kaufen wollen, haben erst am Hauptbahnhof wieder einen verfügbaren Briefmarkenautomaten. Daher sollte dieser wieder dort oder direkt an der Galluswarte aufgestellt werden. Da in der neuen Postfiliale auf der Mainzer Landstraße 405 hoher Betrieb herrscht, wäre es auch hier sinnvoll, einen Briefmarkenautomaten vor der Tür aufzustellen, damit Menschen, die nur Briefmarken wollen, sich nicht in die lange Schlange der Filiale einreihen müssen. Außerdem sind die Briefmarkenautomaten auch außerhalb der Öffnungszeiten der Post erreichbar und bieten somit einen Mehrwert für die Bewohnerinnen und Bewohner des Gallus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 714
Beratung im Ortsbeirat: 1

Beratungsergebnisse:

9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 31