Sicherheit im Ortsbeirat 1 - hier: Gehwegbeleuchtung Schwalbacher Straße sicherstellen
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Bisheriger Verlauf
03.11.2021
23.11.2021
04.03.2022
Antrag Ortsbeirat
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Details im PARLIS OF_219-1_2021Ortsbeirat Magistratsvorlage
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Details im PARLIS OM_1117_2021Stellungnahme des Magistrats
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Details im PARLIS ST_579_202203.11.2021
Antrag Ortsbeirat
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Details im PARLIS OF_219-1_202123.11.2021
Anregung Ortsbeirat
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Details im PARLIS OM_1117_202104.03.2022
Stellungnahme des Magistrats
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Details im PARLIS ST_579_2022S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1117 entstanden aus Vorlage: OF 219/1 vom 03.11.2021
Betreff: Sicherheit im Ortsbeirat 1 - hier: Gehwegbeleuchtung Schwalbacher Straße sicherstellen
Der Magistrat wird gebeten, die Gehwegbeleuchtung auf der östlichen Straßenseite in der Schwalbacher Straße zwischen Kleyerstraße und Lahnstraße zu überprüfen, die Leuchtstärke zu messen und zwei zusätzliche Leuchten in Höhe der Hausnummern 18 und 24 ergänzen zu lassen, um zu Fuß Gehenden sicheres Gehen zu ermöglichen. Begründung:
Der genannte Abschnitt wird von vielen zu Fuß Gehenden von der Straßenbahnhaltestelle "Galluspark" in Richtung Lahnstraße genutzt. Da die bestehende Straßenbeleuchtung sich auf der westlichen Straßenseite befindet, von Bäumen und den vielen parkenden Autos verdeckt wird und hauptsächlich die Straße ausleuchtet, liegt der östliche Gehweg im absoluten Dunkeln. Insbesondere Frauen wählen nach Einbruch der Dunkelheit lieber einen besser beleuchteten Umweg, um sicher nach Hause zu kommen. Bild: Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 579
Beratung im Ortsbeirat: 1
Beratungsergebnisse:
9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91 52