Apollern des Bürgersteigs vor den Liegenschaften Offenbacher Landstraße 359 bis 361
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 5 beantragt das Abpollern des Bürgersteigs vor den Liegenschaften Offenbacher Landstraße 359 bis 361, da dort verbotenerweise geparkt wird. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Nutzung des Bürgersteigs zu gewährleisten.
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, den Bürgersteig vor den Liegenschaften Offenbacher Landstraße 359 bis 361 abzupollern.
Begründung
Vor den Liegenschaften Offenbacher Landstraße 359 bis 361 wird - verbotenerweise - halb auf dem Bürgersteig und halb auf dem Fahrradstreifen geparkt. Die Problematik wurde seitens des Ortsbeirates bereits in der Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6949, vorgebracht. Die Antwort des Magistrats in seiner Stellungnahme vom 08.03.2021, ST 571, ist nicht zielführend. Daher bittet der Ortsbeirat um das Abpollern des entsprechenden Stückes des Bürgersteiges.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. November 2020OFOF 1836/5Taxistand auf dem BuchrainplatzOrtsbeiratsantrag · CDU
- 27. November 2020OMOM 6949Taxistand auf dem BuchrainplatzDirektanregung
- 8. März 2021STST 571Taxistand auf dem BuchrainplatzStellungnahme
- 17. April 2021OFOF 4/5Apollern des Bürgersteigs vor den Liegenschaften „Offenbacher Landstraße 359 bis 361“Ortsbeiratsantrag · CDU
- 7. Mai 2021Sie sind hierOMOM 108Apollern des Bürgersteigs vor den Liegenschaften Offenbacher Landstraße 359 bis 361Direktanregung
- 3. September 2021Antwort des Magistrats · nach 43 WochenSTST 1558Abpollern des Bürgersteigs vor den Liegenschaften Offenbacher Landstraße 359 bis 361Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats