Unterliederbach: Parken in der Einmündung Liederbacher Straße/Ecke Seebachstraße verhindern
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, um das Parken an der Einmündung von der Liederbacher Straße in die Seebachstraße zu verhindern. Dies soll die Verkehrssicherheit für Autofahrer und Radfahrer erhöhen.
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Thema Fahrradfahren verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, mit denen das Parken in der Einmündung von der Liederbacher Straße in die Seebachstraße (aus Richtung Höchst kommend östlich) verhindert wird.
Begründung
In der Einmündung von der Liederbacher Straße in die Seebachstraße ist zwar sogar ein Parkwinkel markiert (siehe Foto 1), der Platz davor zur Einmündung hin wird dennoch ständig zum Parken genutzt (siehe Foto 2). Die Seebachstraße ist eine Einbahnstraße, kann aber von Radfahrerinnen und Radfahrern auch in der Gegenrichtung benutzt werden. Von der Liederbacher Straße hineinfahrende Verkehrsteilnehmer (Autofahrer ebenso wie Fahrradfahrer) haben aber, wenn dort widerrechtlich ein Pkw steht, keinen Einblick mehr in die Straße. Um die Situation zu verbessern bzw. zu entschärfen, sollten hier Maßnahmen ergriffen werden, um das widerrechtliche Parken zu verhindern, z. B. das Aufbringen einer zusätzlichen Markierung (schraffierte Fläche) und/oder das Aufstellen eines Pollers oder Fahrradbügels.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. November 2021OFOF 231/6Unterliederbach: Parken in der Einmündung Liederbacher Straße/Seebachstraße verhindernOrtsbeiratsantrag · CDU
- 23. November 2021Sie sind hierOMOM 1087Unterliederbach: Parken in der Einmündung Liederbacher Straße/Ecke Seebachstraße verhindernDirektanregung
- 4. März 2022Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 620Unterliederbach: Parken in der Einmündung Liederbacher Straße/Ecke Seebachstraße verhindernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats