Unterliederbach: Parken in der Einmündung Liederbacher Straße/Ecke Seebachstraße verhindern
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Bisheriger Verlauf
02.11.2021
23.11.2021
04.03.2022
Antrag Ortsbeirat
Unterliederbach: Parken in der Einmündung Liederbacher Straße/Seebachstraße verhindern
Details im PARLIS OF_231-6_2021Ortsbeirat Magistratsvorlage
Unterliederbach: Parken in der Einmündung Liederbacher Straße/Ecke Seebachstraße verhindern
Details im PARLIS OM_1087_2021Stellungnahme des Magistrats
Unterliederbach: Parken in der Einmündung Liederbacher Straße/Ecke Seebachstraße verhindern
Details im PARLIS ST_620_202202.11.2021
Antrag Ortsbeirat
Unterliederbach: Parken in der Einmündung Liederbacher Straße/Seebachstraße verhindern
Details im PARLIS OF_231-6_202123.11.2021
Anregung Ortsbeirat
Unterliederbach: Parken in der Einmündung Liederbacher Straße/Ecke Seebachstraße verhindern
Details im PARLIS OM_1087_202104.03.2022
Stellungnahme des Magistrats
Unterliederbach: Parken in der Einmündung Liederbacher Straße/Ecke Seebachstraße verhindern
Details im PARLIS ST_620_2022S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1087 entstanden aus Vorlage: OF 231/6 vom 02.11.2021
Betreff: Unterliederbach: Parken in der Einmündung Liederbacher Straße/Ecke Seebachstraße verhindern
Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, mit denen das Parken in der Einmündung von der Liederbacher Straße in die Seebachstraße (aus Richtung Höchst kommend östlich) verhindert wird. Begründung:
In der Einmündung von der Liederbacher Straße in die Seebachstraße ist zwar sogar ein Parkwinkel markiert (siehe Foto 1), der Platz davor zur Einmündung hin wird dennoch ständig zum Parken genutzt (siehe Foto 2). Die Seebachstraße ist eine Einbahnstraße, kann aber von Radfahrerinnen und Radfahrern auch in der Gegenrichtung benutzt werden. Von der Liederbacher Straße hineinfahrende Verkehrsteilnehmer (Autofahrer ebenso wie Fahrradfahrer) haben aber, wenn dort widerrechtlich ein Pkw steht, keinen Einblick mehr in die Straße. Um die Situation zu verbessern bzw. zu entschärfen, sollten hier Maßnahmen ergriffen werden, um das widerrechtliche Parken zu verhindern, z. B. das Aufbringen einer zusätzlichen Markierung (schraffierte Fläche) und/oder das Aufstellen eines Pollers oder Fahrradbügels. Foto 1: Foto 2: Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westendazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 620
Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 2