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Beschilderung an der Kreuzung Alte Falterstraße/Alt-Griesheim prüfen

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

02.01.2017

Antrag Ortsbeirat

Beschilderung an der Kreuzung Alte Falterstraße/Alt-Griesheim prüfen

Details im PARLIS OF_280-6_2017
17.01.2017

Anregung Ortsbeirat

Beschilderung an der Kreuzung Alte Falterstraße/Alt-Griesheim prüfen

Details im PARLIS OM_1085_2017
27.03.2017

Stellungnahme des Magistrats

Beschilderung an der Kreuzung Alte Falterstraße/Alt-Griesheim prüfen

Details im PARLIS ST_643_2017

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1085 entstanden aus Vorlage: OF 280/6 vom 02.01.2017

Betreff: Beschilderung an der Kreuzung Alte Falterstraße/Alt-Griesheim prüfen
Der Magistrat wird gebeten, die Beschilderung und die Markierungen an der Kreuzung Alte Falterstraße/Alt-Griesheim zu prüfen und im Hinblick auf mehr Sicherheit bei Bedarf anzupassen.

Begründung:

Die Verkehrsführung weist an dieser Kreuzung eine abknickende Vorfahrtsstraße aus, d. h., Fahrzeuge auf der Straße Alt-Griesheim, die nach links in die Alte Falterstraße abbiegen, haben demnach Vorfahrt gegenüber entgegenkommenden Fahrzeugen, die auf der Straße Alt-Griesheim geradeaus in Ost-West-Richtung fahren. Diese Regelung besteht schon lange. Es handelt sich auch um keinen Unfallschwerpunkt. Dennoch kommt es vor, dass diese abknickende Vorfahrtsstraße nicht wahrgenommen wird und Fahrzeuge in der Straße Alt-Griesheim in Richtung Westen fahren, ohne den aus Richtung Westen kommenden und nach links abbiegenden Fahrzeugen Vorfahrt zu gewähren. In die Prüfung soll mit einbezogen werden, ob eine deutlichere Beschilderung und/oder Markierung auf der Fahrbahn bzw. eine andere Maßnahme zu mehr Sicherheit führt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westendazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2017, ST 643 Aktenzeichen: 32 1