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Nied: Heusingerstraße - Sicherung der Fußgänger und des Kreuzungsbereichs Bergmannweg/Ecke Heusingerstraße

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

08.11.2021

Antrag Ortsbeirat

Nied: Heusingerstraße - Sicherung der Fußgänger und des Kreuzungsbereichs Bergmannweg/Ecke Heusingerstraße

Details im PARLIS OF_262-6_2021
23.11.2021

Anregung Ortsbeirat

Nied: Heusingerstraße - Sicherung der Fußgänger und des Kreuzungsbereichs Bergmannweg/Ecke Heusingerstraße

Details im PARLIS OM_1080_2021
04.03.2022

Stellungnahme des Magistrats

Nied: Heusingerstraße - Sicherung der Fußgänger und des Kreuzungsbereichs Bergmannweg/Ecke Heusingerstraße

Details im PARLIS ST_616_2022

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1080 entstanden aus Vorlage: OF 262/6 vom 08.11.2021

Betreff: Nied: Heusingerstraße - Sicherung der Fußgänger und des Kreuzungsbereichs Bergmannweg/Ecke Heusingerstraße
Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Markierungen zur Sicherung des Fußgängerdurchgangs zwischen den Hausnummern Heusingerstraße 67 und Oeserstraße 116c sichtbar auf dem Straßenbelag anzubringen, 2. rechts und links am Eingang bzw. Ausgang des vorgenannten Fußgängerdurchgangs Fahrradbügel zum Abstellen von Fahrrädern anzubringen, und 3. gegenüber des Fußgängerweges an der Ausfahrt aus dem Bergmannweg rechts in die Heusingerstraße die Schraffierung sichtbar zu erneuern und auf dem schraffierten Teil im Bereich des Halteverbots ebenfalls mindestens einen Fahrradbügel anzubringen.

Begründung:

Zwischen den Häusern Heusingerstraße 67 und Oeserstraße 116c gibt es einen Fußgängerdurchgang. Dieser ist am Anfang in den Weg hinein zwar abgepollert, jedoch parken hier Fahrzeuge und behindern das Durchkommen der zu Fuß Gehenden, vor allem mit Kinderwagen, Rollstuhl oder Rollator und andere mobilitätseingeschränkte Personen. Dies kann nicht geduldet werden und bedarf einer dringenden Abhilfe. Das Anbringen eines Fahrradbügels in diesem Bereich würde ein Übriges zur Sicherheit und der Einschränkung von unrechtmäßig abgestellten Fahrzeugen beitragen. Gegenüber im Bereich des Halteverbots aus dem Bergmannweg kommend muss die Schraffierung stärker wieder hervorgehoben werden. Des Weiteren kann das verkehrswidrige Parken in diesem Bereich durch Anbringen von mindestens einem Fahrradbügel unterbunden werden und die Ausfahrt ist besser einsehbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westendazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 616
Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 0