Nied: Heusingerstraße - Sicherung der Fußgänger und des Kreuzungsbereichs Bergmannweg/Ecke Heusingerstraße
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird aufgefordert, Maßnahmen zur Sicherung des Fußgängerdurchgangs zwischen Heusingerstraße 67 und Oeserstraße 116c zu ergreifen. Dies ist notwendig, um die Sicherheit von Fußgängern, insbesondere von mobilitätseingeschränkten Personen, zu gewährleisten und das verkehrswidrige Parken zu unterbinden.
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Thema Fahrradfahren verfolgenAnregung
Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Markierungen zur Sicherung des Fußgängerdurchgangs zwischen den Hausnummern Heusingerstraße 67 und Oeserstraße 116c sichtbar auf dem Straßenbelag anzubringen, 2. rechts und links am Eingang bzw. Ausgang des vorgenannten Fußgängerdurchgangs Fahrradbügel zum Abstellen von Fahrrädern anzubringen, und 3. gegenüber des Fußgängerweges an der Ausfahrt aus dem Bergmannweg rechts in die Heusingerstraße die Schraffierung sichtbar zu erneuern und auf dem schraffierten Teil im Bereich des Halteverbots ebenfalls mindestens einen Fahrradbügel anzubringen.
Begründung
Zwischen den Häusern Heusingerstraße 67 und Oeserstraße 116c gibt es einen Fußgängerdurchgang. Dieser ist am Anfang in den Weg hinein zwar abgepollert, jedoch parken hier Fahrzeuge und behindern das Durchkommen der zu Fuß Gehenden, vor allem mit Kinderwagen, Rollstuhl oder Rollator und andere mobilitätseingeschränkte Personen. Dies kann nicht geduldet werden und bedarf einer dringenden Abhilfe. Das Anbringen eines Fahrradbügels in diesem Bereich würde ein Übriges zur Sicherheit und der Einschränkung von unrechtmäßig abgestellten Fahrzeugen beitragen. Gegenüber im Bereich des Halteverbots aus dem Bergmannweg kommend muss die Schraffierung stärker wieder hervorgehoben werden. Des Weiteren kann das verkehrswidrige Parken in diesem Bereich durch Anbringen von mindestens einem Fahrradbügel unterbunden werden und die Ausfahrt ist besser einsehbar.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. November 2021OFOF 262/6Nied: Heusingerstraße - Sicherung der Fußgänger und des Kreuzungsbereichs Bergmannweg/Ecke HeusingerstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE
- 23. November 2021Sie sind hierOMOM 1080Nied: Heusingerstraße - Sicherung der Fußgänger und des Kreuzungsbereichs Bergmannweg/Ecke HeusingerstraßeDirektanregung
- 4. März 2022Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 616Nied: Heusingerstraße - Sicherung der Fußgänger und des Kreuzungsbereichs Bergmannweg/Ecke HeusingerstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats