Parkplatzsituation in der Alpenroder Straße (Sossenheim)
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Bisheriger Verlauf
15.05.2016
31.05.2016
22.08.2016
Antrag Ortsbeirat
Parkplatzsituation in der Alpenroder Straße (Sossenheim)
Details im PARLIS OF_48-6_2016Ortsbeirat Magistratsvorlage
Parkplatzsituation in der Alpenroder Straße (Sossenheim)
Details im PARLIS OM_107_2016Stellungnahme des Magistrats
Parkplatzsituation in der Alpenroder Straße (Sossenheim)
Details im PARLIS ST_1046_201615.05.2016
Antrag Ortsbeirat
Parkplatzsituation in der Alpenroder Straße (Sossenheim)
Details im PARLIS OF_48-6_201631.05.2016
Anregung Ortsbeirat
Parkplatzsituation in der Alpenroder Straße (Sossenheim)
Details im PARLIS OM_107_201622.08.2016
Stellungnahme des Magistrats
Parkplatzsituation in der Alpenroder Straße (Sossenheim)
Details im PARLIS ST_1046_2016S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 31.05.2016, OM 107 entstanden aus Vorlage: OF 48/6 vom 15.05.2016
Betreff: Parkplatzsituation in der Alpenroder Straße (Sossenheim)
Der Magistrat wird gebeten, auf dem breiteren Bürgersteig vor dem Haus Alpenroder Straße 23 im Bereich der Straßenbiegung Markierungen anzubringen, die das Parken halb auf dem Bürgersteig und halb auf der Straße für ein Auto ermöglichen. Außerdem ist auf der gegenüberliegenden Straßenseite vor der Biegung eine Markierung anzubringen, die deutlich macht, dass in der Biegung nicht mehr geparkt werden darf. Begründung:
Aufgrund eines Hinweises aus der Bevölkerung haben sich Mitglieder des Ortsbeirates die Situation vor Ort angesehen. Nach Rücksprache mit Anwohnern ergab sich folgendes Bild: Auf dem Bürgersteig vor dem Haus mit der Nummer 23 und gegenüber wird oft so geparkt, dass die Straße für Rettungsfahrzeuge oder die Müllabfuhr versperrt wird. Hier erscheint Abhilfe nötig und auch möglich. Auf dem Bürgersteig darf eigentlich nicht geparkt werden, es ist jedoch gut möglich, ohne dass Autoverkehr oder Fußgängerinnen und Fußgänger eingeschränkt würden. Hier sollte ein legaler Parkplatz ausgewiesen werden. Dabei könnte durch eine Markierung sichergestellt werden, dass an dieser Stelle nur ein Auto abgestellt wird. Gleichzeitig könnte durch eine Markierung, die das Parken auf der anderen Seite auf den Bereich vor der Biegung beschränkt, verhindert werden, dass die Straße durch parkende Autos an dieser Stelle zu sehr beengt wird. Im Bereich vor dem schwarzen Auto auf der rechten Seite parkt laut Anwohnern oft noch ein weiteres Fahrzeug. Wenn dann gleichzeitig auf der linken Seite des Bildes im Bereich vor dem silbernen Auto noch ein weiteres Auto abgestellt wird, wird die Straße zu eng. Lösung: Wenn das rechte Auto etwas weiter vorne auf einem markierten Parkplatz halb auf dem Bürgersteig abgestellt wird und gleichzeitig durch eine Markierung vor der Biegung auf der anderen Seite klar gemacht wird, dass das Parken nur bis zu der Stelle erlaubt ist, an der auf dem Bild das silberne Auto steht, bleibt die Straße für Rettungsfahrzeuge frei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1046 Aktenzeichen: 32 7