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Waldschulstraße: Abschnitt der Stichstraße zwischen Hausnummer 156 und 184 nur für Anliegerverkehr zulassen

Lesezeit: 1 Minuten

Bisheriger Verlauf

02.04.2012

Antrag Ortsbeirat

Waldschulstraße: Abschnitt der Stichstraße zwischen Hausnummer 156 und 184 nur für Anliegerverkehr zulassen

Details im PARLIS OF_342-6_2012
17.04.2012

Anregung Ortsbeirat

Waldschulstraße: Abschnitt der Stichstraße zwischen Hausnummer 156 und 184 nur für Anliegerverkehr zulassen

Details im PARLIS OM_1077_2012
06.08.2012

Stellungnahme des Magistrats

Waldschulstraße: Abschnitt der Stichstraße zwischen Hausnummer 156 und 184 nur für Anliegerverkehr zulassen

Details im PARLIS ST_1164_2012

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 17.04.2012, OM 1077 entstanden aus Vorlage: OF 342/6 vom 02.04.2012

Betreff: Waldschulstraße: Abschnitt der Stichstraße zwischen Hausnummer 156 und 184 nur für Anliegerverkehr zulassen
Der Magistrat wird gebeten, den Abschnitt der Waldschulstraße zwischen Hausnummer 156 und 184 (Stichstraße) für Fahrzeuge aller Art zu sperren (VZ 250) und nur Anliegerverkehr (VZ 1020-30) zu erlauben.

Begründung:

In dieser Stichstraße befinden sich keine öffentlichen Einrichtungen, Gewerbetreibende etc., sondern es besteht eine reine Wohnbebauung. Durch die vorgeschlagene Ausweisung wird Parkplatzsuchverkehr durch Ortsfremde vermieden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2012, ST 1164
Beratung im Ortsbeirat: 6