Skip to main content

Umrüstung der Lichtsignalanlagen an der Kreuzung Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße sowie in Höhe Wilhelmshöher Straße 34

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

10.12.2016

Antrag Ortsbeirat

Umrüstung der Lichtsignalanlagen an der Kreuzung Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße sowie in Höhe Wilhelmshöher Straße 34

Details im PARLIS OF_105-11_2016
09.01.2017

Anregung Ortsbeirat

Umrüstung der Lichtsignalanlagen an der Kreuzung Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße sowie in Höhe Wilhelmshöher Straße 34

Details im PARLIS OM_1070_2017
25.02.2017

Antrag Ortsbeirat

Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.06 Verkehrseinrichtungen Nachrüstung von Zusatzeinrichtungen für Blinde und Sehbehinderte an den Lichtsignalanlagen an der Kreuzung Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße sowie in Höhe Wil

Details im PARLIS OF_144-11_2017
13.03.2017

Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.06 Verkehrseinrichtungen Nachrüstung von Zusatzeinrichtungen für Blinde und Sehbehinderte an den Lichtsignalanlagen an der Kreuzung Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße sowie in Höhe Wilhelmshöher Str

Details im PARLIS EA_79_2017
28.04.2017

Stellungnahme des Magistrats

Umrüstung der Lichtsignalanlagen an der Kreuzung Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße sowie in Höhe Wilhelmshöher Straße 34

Details im PARLIS ST_816_2017
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 09.01.2017, OM 1070 entstanden aus Vorlage: OF 105/11 vom 10.12.2016 Betreff: Umrüstung der Lichtsignalanlagen an der Kreuzung Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße sowie in Höhe Wilhelmshöher Straße 34 Der Magistrat wird gebeten, die Lichtsignalanlagen an der Kreuzung Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße sowie vor dem Seniorenheim "Hufeland-Haus", Höhe Wilhelmshöher Straße 34, jeweils mit einer Zusatzeinrichtung für Blinde und Sehbehinderte auszurüsten.

Begründung:

Blinde und sehbehinderte Menschen kommen nur schwer ohne akustische Signale aus. Sie sind gefährdet und auf die Mithilfe ihrer Mitmenschen angewiesen. Auch sehbehinderte Menschen müssen Wege als Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Nutzerinnen und Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel bewältigen können. Aufgrund der in Seckbach zahlreich vorhandenen Senioreneinrichtungen ist von einem beträchtlichen Bevölkerungsanteil von Blinden und Sehbehinderten auszugehen. In Seckbach ist bisher lediglich die Lichtsignalanlage vor dem Seniorenheim "Henry und Emma Budge-Stiftung" mit einer Zusatzeinrichtung ausgerüstet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11dazugehörende Vorlage: Antrag vom 25.02.2017, OF 144/11 Etatanregung vom 13.03.2017, EA 79 Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2017, ST 816 Aktenzeichen: 32 1