Gefährdung von Kindern im Günthersburgpark durch Kleinkrafträder, Motorroller und Motorräder beenden
Lesezeit: 2 Minuten
Bisheriger Verlauf
24.10.2016
08.12.2016
13.03.2017
Antrag Ortsbeirat
Gefährdung von Kindern im Günthersburgpark durch Kleinkrafträder, Motorroller und Motorräder beenden
Details im PARLIS OF_108-3_2016Ortsbeirat Magistratsvorlage
Gefährdung von Kindern im Günthersburgpark durch Kleinkrafträder, Motorroller und Motorräder beenden
Details im PARLIS OM_1054_2016Stellungnahme des Magistrats
Gefährdung von Kindern im Günthersburgpark durch Kleinkrafträder, Motorroller und Motorräder be-enden
Details im PARLIS ST_584_201724.10.2016
Antrag Ortsbeirat
Gefährdung von Kindern im Günthersburgpark durch Kleinkrafträder, Motorroller und Motorräder beenden
Details im PARLIS OF_108-3_201608.12.2016
Anregung Ortsbeirat
Gefährdung von Kindern im Günthersburgpark durch Kleinkrafträder, Motorroller und Motorräder beenden
Details im PARLIS OM_1054_201613.03.2017
Stellungnahme des Magistrats
Gefährdung von Kindern im Günthersburgpark durch Kleinkrafträder, Motorroller und Motorräder be-enden
Details im PARLIS ST_584_2017S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 08.12.2016, OM 1054 entstanden aus Vorlage: OF 108/3 vom 24.10.2016
Betreff: Gefährdung von Kindern im Günthersburgpark durch Kleinkrafträder, Motorroller und Motorräder beenden
Der Magistrat wird aufgefordert, wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um die Gefährdung von Klein- und Grundschulkindern im Günthersburgpark auf dem Weg zwischen Wetteraustraße und Weidenbornstraße durch illegal durchfahrende Kleinkrafträder, Motorroller und Motorräder zu beenden. Begründung:
An der Weidenbornstraße in der Verlängerung über die Comeniusstraße in Richtung Günthersburgpark befinden sich die Kindertagesstätten KT 61 und KT 118. Diese Kitas werden von Kindern im Alter von drei bis zehn Jahren besucht, drei- bis sechsjährige Kinder gehen in den Kindergarten, die älteren Kinder in den Hort. Regelmäßig wird der Weg durch den Park von der Wetteraustraße zur Weidenborn-/Comeniusstraße durch Fahrer von Kleinkrafträdern, Motorrollern und Motorrädern als Abkürzung benutzt. Nicht nur Pizzaboten und Postzusteller, sondern auch ignorante Bewohner des Umfelds benutzen diesen Parkweg als willkommene Abkürzung. Problematisch ist hierbei insbesondere, dass kleine Kinder mit Dreirad, Roller, Laufrad oder Kinderfahrrad nicht mit dem plötzlichen Auftauchen von rücksichtslosen und stark motorisierten Motorradfahrern rechnen. Wiederholt war zu beobachten, dass kleine Kinder auf dem Weg zu ihrer Kita von ihren Fahrzeugen fielen oder auch nur erschrocken zu weinen anfingen. Auch normale Jogger auf der Strecke sind gefährdet. Es ist dringend erforderlich, diese rücksichtslosen und verantwortungslosen Fahrer zu stoppen und von diesen Handlungen abzuhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2017, ST 584 Aktenzeichen: 67 0