Gefährdung von Kindern im Günthersburgpark durch Kleinkrafträder, Motorroller und Motorräder beenden
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Wetteraustraße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 27.07.2026.
- Einzäunung der Hundeauslauffläche Wetteraustraße27.07.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Erweiterung Günthersburgpark, 2. Bauabschnitt Parkerweiterung hier: Bau- und Finanzierungsvorlage27.07.2026 · M (Vortrag des Magistrats)
- Entsiegelung im Bereich Hartmann-Ibach-Straße31.05.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Wetteraustraße per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 08.12.2016, OM 1054 entstanden aus Vorlage: OF 108/3 vom 24.10.2016
Betreff: Gefährdung von Kindern im Günthersburgpark durch Kleinkrafträder, Motorroller und Motorräder beenden Der Magistrat wird aufgefordert, wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um die Gefährdung von Klein- und Grundschulkindern im Günthersburgpark auf dem Weg zwischen Wetteraustraße und Weidenbornstraße durch illegal durchfahrende Kleinkrafträder, Motorroller und Motorräder zu beenden.
Begründung: An der Weidenbornstraße in der Verlängerung über die Comeniusstraße in Richtung Günthersburgpark befinden sich die Kindertagesstätten KT 61 und KT 118. Diese Kitas werden von Kindern im Alter von drei bis zehn Jahren besucht, drei- bis sechsjährige Kinder gehen in den Kindergarten, die älteren Kinder in den Hort. Regelmäßig wird der Weg durch den Park von der Wetteraustraße zur Weidenborn-/Comeniusstraße durch Fahrer von Kleinkrafträdern, Motorrollern und Motorrädern als Abkürzung benutzt. Nicht nur Pizzaboten und Postzusteller, sondern auch ignorante Bewohner des Umfelds benutzen diesen Parkweg als willkommene Abkürzung. Problematisch ist hierbei insbesondere, dass kleine Kinder mit Dreirad, Roller, Laufrad oder Kinderfahrrad nicht mit dem plötzlichen Auftauchen von rücksichtslosen und stark motorisierten Motorradfahrern rechnen. Wiederholt war zu beobachten, dass kleine Kinder auf dem Weg zu ihrer Kita von ihren Fahrzeugen fielen oder auch nur erschrocken zu weinen anfingen. Auch normale Jogger auf der Strecke sind gefährdet. Es ist dringend erforderlich, diese rücksichtslosen und verantwortungslosen Fahrer zu stoppen und von diesen Handlungen abzuhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Oktober 2016OFOF 108/3Gefährdung von Kindern im Günthersburgpark durch Kleinkrafträder, Motorroller und Motorräder beendenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 8. Dezember 2016Sie sind hierOMOM 1054Gefährdung von Kindern im Günthersburgpark durch Kleinkrafträder, Motorroller und Motorräder beendenDirektanregung
- 13. März 2017Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 584Gefährdung von Kindern im Günthersburgpark durch Kleinkrafträder, Motorroller und Motorräder be-endenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats