Bebauung des Areals St. Marienkrankenhaus zur langfristigen Verkehrs- und Umfeldplanung sowie zur nachhaltigen Verbesserung der Aufenthaltsqualität nutzen
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Nordendstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 20.04.2026.
- Planung der fahrradfreundlichen Nebenstraße in der Nordendstraße20.04.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Fahrradstadt Frankfurt am Main12.01.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Ortstermin Kreuzung Holzhausenstraße/Eckenheimer Landstraße18.11.2024 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Anregung an den Magistrat vom 08.12.2016, OM 1053 entstanden aus Vorlage: OF 107/3 vom 18.10.2016
Betreff: Bebauung des Areals St. Marienkrankenhaus zur langfristigen Verkehrs- und Umfeldplanung sowie zur nachhaltigen Verbesserung der Aufenthaltsqualität nutzen Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen der Bebauung des St. Marienkrankenhausareals unter Einbeziehung der Bauherren formart GmbH & Co. KG sowie Bürgerhospital und Clementine Kinderhospital gGmbH eine langfristige Umfeldplanung zur n achhaltigen Verbesserung der Aufenthaltsqualität zu planen. Hierbei sollte für die betroffenen Straßen beziehungsweise Straßenabschnitte Brahmsstraße, Nordendstraße, Weberstraße und Richard-Wagner-Straße geprüft werden, 1. ob die vorhandene Parkplatzanordnung beidseits bestehen bleibt; 2. ob die Schaffung von explizit ausgewiesenen Radwegen sinnhaft ist; 3. ob die Straßenführung zu ändern und Fußgängerquerungen einzurichten sind; 4. wie die jeweilige Straßendecke sowie Bürgersteige nach den umfangreichen Baumaßnahmen zu erneuern sind; 5. inwieweit Spiel- und Begegnungsräume (z. B. durch das Aufstellen von Bänken und Bäumen) sowie Gehwegverbreiterungen zu schaffen sind. Eine Planung sollte im Ortsbeirat 3 unter Beteiligung der Anwohner möglichst zeitnah vorgestellt werden. Im Rahmen der Planungsphase sollte versucht werden, die Bauherren formart GmbH & Co. KG sowie Bürgerhospital und Clementine Kinderhospital gGmbH an der Umsetzung der Umgestaltung finanziell zu beteiligen.
Begründung: Durch die umfangreichen Baumaßnahmen und Neuordnung auf dem Gelände des St. Marienkrankenhauses ergibt sich die Möglichkeit, auch die umliegenden Straßen des Quartiers neu zu gestalten. Eine enge Verzahnung mit den geplanten Baumaßnahmen wird Synergien schaffen. Darüber hinaus sollte es möglich sein, die Bauherren an den Kosten der Umgestaltung zu beteiligen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Oktober 2016OFOF 107/3Bebauung Areal Marienkrankenhaus zur langfristigen Verkehrs- und Umfeldplanung und nachhaltigen Verbesserung der Aufenthaltsqualität nutzenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 8. Dezember 2016Sie sind hierOMOM 1053Bebauung des Areals St. Marienkrankenhaus zur langfristigen Verkehrs- und Umfeldplanung sowie zur nachhaltigen Verbesserung der Aufenthaltsqualität nutzenDirektanregung
- 10. April 2017STST 698Bebauung des Areals St. Marienkrankenhaus zur langfristigen Verkehrs- und Umfeldplanung sowie zur nachhaltigen Verbesserung der Aufenthaltsqualität nutzenStellungnahme
- 22. September 2017STST 1956Bebauung des Areals St. Marienkrankenhaus zur langfristigen Verkehrs- und Umfeldplanung sowie zur nachhaltigen Verbesserung der Aufenthaltsqualität nutzenStellungnahme
- 9. Januar 2020OFOF 788/3Verkehrsberuhigung Nordendstraße/Kinder SpielplatzOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 20. Februar 2020OMOM 5845Umfeldplanung ehemaliges MarienkrankenhausDirektanregung
- 20. Februar 2020OFOF 833/3Umfeldplanung ehemaliges MarienkrankenhausOrtsbeiratsantrag · CDU
- 27. April 2020Antwort des Magistrats · nach 184 WochenSTST 829Umfeldplanung ehemaliges MarienkrankenhausStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats