Verbesserung der Straßenbeleuchtung in der Oberlindau
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert eine Verbesserung der Straßenbeleuchtung in der Oberlindau, da die derzeitige Beleuchtung unzureichend ist und die Sicherheit der Anwohner gefährdet. Es wird vorgeschlagen, die Lichtstärke zu prüfen und gegebenenfalls energiesparende Leuchtmittel mit höherer Leuchtkraft einzusetzen.
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Der Magistrat wird gebeten, die Straßenbeleuchtung in der Oberlindau entsprechend den nachfolgenden Punkten zu verbessern:
- Prüfung der Lichtstärke der bestehenden Leuchtmittel - entsprechen diese den Anforderungen der EU-konformen DIN EN 13201; 2. ggf. Ersatz der bisherigen Leuchtmittel durch energiesparende Leuchtmittel mit höherer Leuchtkraft; 3. ggf. Aufbau zusätzlicher Straßenlaternen.
Begründung
Klagen von Anwohnern: Straßenlampen in der Oberlindau geben in der Dunkelheit viel zu wenig Licht. Die Leuchtstärke ist so gering, dass sich die Begrenzungen des Gehwegs nicht erkennen lassen. Dies ist gerade für ältere Anwohner, aber auch für jüngere Kinder, die zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs sind, eine besondere Belastung und wird dem bestehenden Wohngebiet nicht gerecht. LED-Leuchten bilden häufig ein dunkleres Lichtbild als herkömmliche Leuchten. Daher schlägt der Ortsbeirat vor, auf LED-Leuchten mit höherer Leuchtkraft zu setzen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Oktober 2021OFOF 183/2Verbesserung der Straßenbeleuchtung in der OberlindauOrtsbeiratsantrag · CDU
- 3. November 2021Sie sind hierOMOM 1049Verbesserung der Straßenbeleuchtung in der OberlindauDirektanregung
- 4. März 2022Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 609Verbesserung der Straßenbeleuchtung in der OberlindauStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats