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Gebührenerhöhung für besonders schwere Pkw

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

21.10.2021

Antrag Ortsbeirat

Gebührenerhöhung für besonders schwere Pkw

Details im PARLIS OF_125-3_2021
04.11.2021

Anregung Ortsbeirat

Gebührenerhöhung für besonders schwere Pkw

Details im PARLIS OM_1040_2021
14.03.2022

Antrag Ortsbeirat

Gebührenerhöhung für besonders schwere Pkw voranbringen

Details im PARLIS OF_249-3_2022
28.03.2022

Anregung Ortsbeirat

Gebührenerhöhung für besonders schwere Pkw voranbringen

Details im PARLIS OM_1948_2022
06.05.2022

Stellungnahme des Magistrats

Gebührenerhöhung für besonders schwere Pkw

Details im PARLIS ST_1078_2022
22.07.2022

Stellungnahme des Magistrats

Gebührenerhöhung für besonders schwere Pkw

Details im PARLIS ST_1676_2022

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 04.11.2021, OM 1040 entstanden aus Vorlage: OF 125/3 vom 21.10.2021

Betreff: Gebührenerhöhung für besonders schwere Pkw
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob über die deutliche Erhöhung von Kosten für Bewohnerparkausweise für besonders schwere und breite Pkw oder andere Maßnahmen die Zahl dieser Pkw zurückgedrängt werden kann.

Begründung:

Es entstehen immer wieder gefährliche Situationen aufgrund der Nutzung schmaler Einbahnstraßen im Nordend durch besonders breite Fahrzeuge, da die Straßen nicht für Fahrzeuge dieser Breite ausgelegt sind. So entstehen Gefährdungssituationen, die bei der Befahrung kleinerer Fahrzeuge nicht entstehen. Besonders Kinder, ältere Personen und Personen mit Rollstühlen, Gehhilfen oder Kinderwagen sind von dieser Gefährdung betroffen. Des Weiteren sind der unverhältnismäßig hohe Kraftstoffverbrauch solcher großen Wagen und somit auch der Ausstoß von Schadstoffen, der CO2-Ausstoß und die Feinstaubbildung eine Belastung des sowieso bereits stark von Schadstoffbelastung betroffenen Nordends. Die Werte der Luftmessstation auf der Friedberger Landstraße belegen dies. Um Anwohnende für den Kauf kleinerer, den engen Gassen des Nordends angemessenerer Pkw zu gewinnen, bietet eine solche Maßnahme eine Möglichkeit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3

dazugehörende Vorlage: Antrag vom 14.03.2022, OF 249/3 Anregung an den Magistrat vom 28.03.2022, OM 1948
Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2022, ST 1078 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1676
Beratung im Ortsbeirat: 3

Beratungsergebnisse:

9. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1