Eingeschränktes Halteverbot an der Borsigallee und der Vilbeler Landstraße zwischen Siedlerstraße und Leuchte erweitern
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 20.03.2012, OM 1027 entstanden aus Vorlage: OF 103/16 vom 05.03.2012
Betreff: Eingeschränktes Halteverbot an der Borsigallee und der Vilbeler Landstraße zwischen Siedlerstraße und Leuchte erweitern Der Magistrat wird beauftragt, das neu eingerichtete eingeschränkte Halteverbot an der Borsigallee und der Vilbeler Landstraße zwischen Siedlerstraße und Leuchte zwischen 7.00 Uhr und 17.00 Uhr auszuweiten. Es soll auf zwei Stunden Haltezeit in diesen Stunden erweitert werden, um die Dauerparker auszuschließen, den Patienten des Ärztehauses aber ausreichend Behandlungszeitraum zu bieten und den Besuch von Gewerbebetrieben zu ermöglichen.
Begründung: Die Parkplätze sind meistens leer, weil für die kurze Haltemöglichkeit kaum Bedarf besteht. Andererseits werden auf der gegenüberliegenden Straßenseite mit dem Ärztehaus, einem Restaurant und anderen Gewerbebetrieben verzweifelt Parkplätze gesucht, weil die Wartezeiten bei den Ärzten in der Regel länger als zwei bis drei Minuten betragen und nicht ausreichend Parkplätze vorhanden sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. März 2012OFOF 103/16Eingeschränktes Halteverbot an der Vilbeler Landstraße zwischen Siedlerstraße und Leuchte erweiternOrtsbeiratsantrag · FREIE_WÄHLER
- 20. März 2012Sie sind hierOMOM 1027Eingeschränktes Halteverbot an der Borsigallee und der Vilbeler Landstraße zwischen Siedlerstraße und Leuchte erweiternDirektanregung
- 6. August 2012Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 1192Eingeschränktes Halteverbot an der Borsigallee und der Vilbeler Landstraße zwischen Siedlerstraße und Leuchte erweiternStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats