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Wahllokal

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

19.10.2021

Antrag Ortsbeirat

Wahllokal Wahlbezirk 640

Details im PARLIS OF_40-13_2021
02.11.2021

Anregung Ortsbeirat

Wahllokal Wahlbezirk 640

Details im PARLIS OM_1025_2021
14.02.2022

Stellungnahme des Magistrats

Wahllokal Wahlbezirk 640

Details im PARLIS ST_344_2022

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 02.11.2021, OM 1025 entstanden aus Vorlage: OF 40/13 vom 19.10.2021

Betreff: Wahllokal
Wahlbezirk 640 Der Magistrat wird gebeten, die Wahlbüros 1 bis 3 des Wahlbezirks 640 von der Schule am Erlenbach in die Räumlichkeiten der Saalbau Nieder-Erlenbach, Im Sauern 10, für alle zukünftigen Wahlen (Bundes-, Landes- und Kommunalwahlen und Abstimmungen) zu verlegen.

Begründung:

Aufgrund der Corona-Maßnahmen wurde am 26.09.2021 für die Bundestagswahl der Wahlbezirk 640-01 nicht wie üblich in der Schule am Erlenbach, sondern im Saalbau Nieder-Erlenbach (Im Sauern 10) untergebracht. Das Feedback, das sowohl von den Wahlhelferinnen und Wahlhelfern, insbesondere aber auch von den Wählerinnen und Wählern kam, war durchgehend überaus positiv. Für die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer waren die Sitzgelegenheiten mehr als hilfreich, um keine Schmerzen an Rücken und Beinen zu bekommen, ebenso die Möglichkeit, mit den großen Fenstern zu lüften (unabhängig von Corona). Insbesondere aber waren die älteren Wählerinnen und Wähler begeistert, da das Sitzen und vor allem das Aufstehen nicht nur wesentlich leichter fiel, sondern vielfach auch ohne fremde Hilfe möglich war, was in der Schule am Erlenbach durch die Stühle für Grundschülerinnen und Grundschüler öfter zu erheblichen Problemen führte. Gerade im Hinblick auf die Altersstruktur in den Wahlbezirken 604-01, 640-02 und 640-03 würde die Verlegung für die Wählerschaft eine große Erleichterung bringen. Ferner ist der Ort durch mehrere große Räume für die Durchführung und Organisation der Wahlen hervorragend geeignet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 344