Beleuchtungseinrichtung zwischen der Seelenberger Straße und der Alexanderstraße
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Bisheriger Verlauf
06.03.2012
20.03.2012
15.06.2012
Antrag Ortsbeirat
Beleuchtungseinrichtung zwischen der Seelenberger Straße und der Alexanderstraße
Details im PARLIS OF_119-7_2012Ortsbeirat Magistratsvorlage
Beleuchtungseinrichtung zwischen der Seelenberger Straße und der Alexanderstraße
Details im PARLIS OM_1022_2012Stellungnahme des Magistrats
Beleuchtung zwischen der Seelenberger Straße und der Alexanderstraße
Details im PARLIS ST_961_201206.03.2012
Antrag Ortsbeirat
Beleuchtungseinrichtung zwischen der Seelenberger Straße und der Alexanderstraße
Details im PARLIS OF_119-7_201220.03.2012
Anregung Ortsbeirat
Beleuchtungseinrichtung zwischen der Seelenberger Straße und der Alexanderstraße
Details im PARLIS OM_1022_201215.06.2012
Stellungnahme des Magistrats
Beleuchtung zwischen der Seelenberger Straße und der Alexanderstraße
Details im PARLIS ST_961_2012S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 20.03.2012, OM 1022 entstanden aus Vorlage: OF 119/7 vom 06.03.2012
Betreff: Beleuchtungseinrichtung zwischen der Seelenberger Straße und der Alexanderstraße
Der Magistrat wird gebeten, auf der begrünten Verkehrsfläche zwischen der Seelenberger Straße und der Alexanderstraße eine Beleuchtung anzubringen. Begründung:
Zwischen der Seelenberger Straße und der Alexanderstraße befindet sich ein parkähnlicher Verkehrsabschnitt; das ehemals als Kinderspielplatz angelegte Areal wird beidseits von Mehrfamilienhäusern umschlossen. Der Abschnitt wird regelmäßig von Passanten und Radfahrern frequentiert und dient als Verbindungsweg zwischen den beiden Straßen. Über die gesamte Distanz von ca. 100 m sind keinerlei Beleuchtungseinrichtungen gegeben. Durch die umliegenden Flächen wird ebenfalls kein Licht erzeugt, sodass es komplett dunkel ist. Für Benutzer des Verbindungswegs, insbesondere für Schulkinder, ist der Weg bei Dunkelheit unsicher. Auf Grund der geschilderten Umstände sowie aus Sicherheitsgründen ist eine Beleuchtung erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2012, ST 961 Aktenzeichen: 91 22