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Eine Treppe am Eschersheimer Friedhof über die Bahngleise schaffen

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

22.04.2021

Antrag Ortsbeirat

Eine Treppe am Eschersheimer Friedhof über die Bahngleise schaffen

Details im PARLIS OF_7-9_2021
06.05.2021

Anregung Ortsbeirat

Eine Treppe am Eschersheimer Friedhof über die Bahngleise schaffen

Details im PARLIS OM_101_2021
02.08.2021

Stellungnahme des Magistrats

Eine Treppe am Eschersheimer Friedhof über die Bahngleise schaffen

Details im PARLIS ST_1391_2021

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 06.05.2021, OM 101 entstanden aus Vorlage: OF 7/9 vom 22.04.2021

Betreff: Eine Treppe am Eschersheimer Friedhof über die Bahngleise schaffen
Im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen der Main-Weser-Bahnstrecke wird die Unterführung am Eschersheimer Friedhof ab dem 3. Mai 2021 voraussichtlich bis 2023 geschlossen. Für Fußgängerinnen und Fußgänger wird ein Umweg über die Maybachbrücke empfohlen. Die Unterführung wird von sehr vielen Menschen auf dem Weg zum Weißen Stein oder in Richtung Alt-Eschersheim genutzt. Des Weiteren ist dieser Weg ein offizieller Fahrradweg hin zum Freibad Eschersheim und zur Nidda. Vor allem aber ist er ein Weg, den viele Schulkinder der Fried-Lübbecke-Schule und der IGS Eschersheim nutzen. Der Wegfall einer Querungsmöglichkeit an dieser Stelle bedeutet für viele Eltern, dass sie ihre Kinder möglicherweise nicht mehr alleine in die Grundschule gehen lassen möchten, weil sie die Gefahr von illegalen Gleisquerungen durch ihre Kinder, um den Schulweg abzukürzen, befürchten. Der Magistrat wird daher gebeten, für eine in der Nähe gelegene Fußgängerüberführung beispielsweise in Form einer Holztreppe oder eine andere geeignete Lösung zu sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.08.2021, ST 1391
Beratung im Ortsbeirat: 9

Beratungsergebnisse:

3. Sitzung des OBR 9 am 08.07.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2