Parkmarkierungen in der gesamten Allendorfer Straße erneuern - samt Bodenmarkierung der Fußgängerquerung
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, das alternierende Parken in der gesamten unteren Allendorfer Straße mittels weniger neuer Markierungen wiederzubeleben, um die Fahrgeschwindigkeiten zu reduzieren. Im Zuge der Erneuerung könnte das wechselnde Parken dann ebenfalls in der unteren Ulrichstraße eingeführt werden.
Begründung
In der oberen Allendorfer Straße fehlen nach einer Asphalterneuerung die Markierungen gänzlich, was schon zu grotesken Parksituationen geführt hat. Außerdem wurden dort die Bodenmarkierungen zum Hinweis auf Fußgängerquerungen hinter denselben aufgebracht. Für mehr Sicherheit von Fußgängern, Fahrrad- und Rollerfahrern wäre eine Position vor der Querung angezeigt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. April 2021OFOF 6/9Parkmarkierungen in der gesamten Allendorfer Straße erneuern - samt Bodenmarkierung der FußgängerquerungOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 6. Mai 2021Sie sind hierOMOM 100Parkmarkierungen in der gesamten Allendorfer Straße erneuern - samt Bodenmarkierung der FußgängerquerungDirektanregung
- 3. September 2021Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1580Parkmarkierungen in der gesamten Allendorfer Straße erneuern - samt Bodenmarkierung der Fußgän-gerquerungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats