Sachstand Kleingartenanlage Riedberg
Begründung
Riedberg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten unter Bezug auf den Bericht Nr. 226 vom 02.09.2016 die im Bebauungsplan Nr. 803 (Ä4, Ä5 und Ä6) die Konzeption für die rechtkräftig ausgewiesenen Flächen und rechtsverbindlich festgeschriebenen Standorte für Dauerkleingärten dem Ortsbeirat und interessierten Bürgerinnen und Bürgern vorzustellen. Begründung: Zu einem lebendigen funktionierenden Stadtteil mit mittlerweile rund 11.000 Einwohnerinnen und Einwohnern gehören auch Dauerkleinanlagen, in denen Bürger ihre Erholung und Freizeit in Gemeinschaft mit anderen Kleingärtnern verbringen können. Daher ist es wichtig, dass nach der planerischen Festsetzung der Dauerkleingartenanlage diese auch zeitnah vorgestellt wird, um dem Wunsch und dem Bedürfnis der Bürgerinnen und Bürgern nach einer solchen Anlage in ihrem Stadtteil nachzukommen. Mit der Pflege und Erhaltung dieser Flächen leisten die Vereinsmitglieder ihren Beitrag zum Erhalt der Biodiversität in der Stadt. Weiterhin sind die Kleingärten klimatisch wirksame Bestandteile des städtischen Freiflächensystems. In den Kleingartenvereinen begegnen sich Generationen und Kulturen bei der Gartenarbeit. Daraus entstehen wichtige soziale Bindungen.