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Zweirichtungsradweg zwischen Wellengasse und Wehrstraße (erneuter Versuch)

Vorlagentyp: OFCDUSPDGRÜNEFDP
4 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Begründung

Wellengasse und Wehrstraße (erneuter Versuch) Vorgang: M 172/13; ST 242/16 Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat aufzufordern, im Zuge der Sanierung der westlichen Offenbacher Landstraße einen Zweirichtungsradweg zwischen Wellengasse und Wehrstraße in der Bau- und Finanzierungsvorlage zu berücksichtigen. Die in der Vorlage ST 242/2016 angeführten Argumente für dessen Verwerfung sind nochmals zu überdenken. Begründung: Der Magistrat befürwortet in seiner o.a. Vorlage selbst die Einrichtung einer Nordparallele zur Offenbacher Landstraße, für die ein Lückenschluss zwischen Wellengasse und Wehrstraße gefunden werden muss. Leider greift der Magistrat nun wieder auf die Jahrzehnte alte Planung über das Grundstück Flur 8, Nr. 485 zurück. Das entscheidende Hindernis für diese Wegführung ist jedoch die Tatsache, dass das Grundstück nach wie vor bebaut ist, wie dies der Magistrat völlig richtig in seiner Vorlage M 172 dargestellt hat. In dieser M-Vorlage hat der Magistrat daher folgerichtig den Lückenschluss über die Offenbacher Landstraße befürwortet. Als Hindernis für den Zweirichtungsradweg betrachtet der Magistrat das Konfliktpotenzial zwischen dem linksfahrenden Radverkehr und den ein- und ausfahrenden Kraftfahrzeugen von und zum Grundstück des Getränkemarktes. Konflikte mit dem einfahrenden Kraftfahrzeugverkehr dürften eher gering sein, da Radfahrende auf dem Radweg gut sichtbar sind. Ausfahrende Fahrzeuge können durch Bodenmarkierungen und zusätzliche Schilder gewarnt werden. Insgesamt handelt es sich um den Verkehr für knapp 20 Parkplätze. Das Konfliktpotenzial erscheint daher beherrschbar. Dagegen würde der Verzicht auf den Radweg die Konflikte nicht verhindern, da Radfahrende erfahrungsgemäß verbotswidrig den Fußweg benutzen, wenn keine verkehrsgünstigen Verbindungen angeboten werden. Der Verzicht auf die Parkplätze erscheint dem Ortsbeirat hinnehmbar, zumal ein Teil der Parkplätze auch in der jüngeren Vergangenheit gar nicht bestand. Die fehlende Weiterführung des Radwegs in die Wasserhofstraße sollte der Magistrat zum Anlass nehmen, diese nun zu errichten, da diese ja auch erforderlich wäre, wenn der Magistrat die Radwegführung über das oben genannte Grundstück Flur 8, Nr. 485 realisierte. Auch in der Anhörung des Ortsbeirats am 9. Juni d.J. anlässlich Verkehrsplanung zum Umbau der westlichen Offenbacher Landstraße lehnte der Magistrat erneut den vom Ortsbeirat favorisierten Zweirichtungsradweg ab. Dieser mag nicht der reinen Lehre über die optimale Gestaltung von linksgeführten Radwegen entsprechen. Der dringend benötigte Lückenschluss über den Zweirichtungsradweg ist jedoch kurzfristig realisierbar. Dagegen besteht in den nächsten Jahrzehnten keine aussichtsreiche Chance einen Radweg über das bebaute Grundstück zu verwirklichen. Die Stadtverordnetenversammlung darf daher nicht die Chance verstreichen lassen, kurzfristig eine erhebliche Verbesserung für die Nahmobilität von Fußgängern und Radfahrern zu erwirken und sollte daher den Magistrat anweisen, die vom Ortsbeirat gewünschte Planung des Zweirichtungsradwegs umzusetzen.

Inhalt

Antrag vom 15.06.2016, OF 98/5

Betreff: Zweirichtungsradweg zwischen Wellengasse und Wehrstraße (erneuter Versuch) Vorgang: M 172/13; ST 242/16 Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat aufzufordern, im Zuge der Sanierung der westlichen Offenbacher Landstraße einen Zweirichtungsradweg zwischen Wellengasse und Wehrstraße in der Bau- und Finanzierungsvorlage zu berücksichtigen. Die in der Vorlage ST 242/2016 angeführten Argumente für dessen Verwerfung sind nochmals zu überdenken.

Begründung: Der Magistrat befürwortet in seiner o.a. Vorlage selbst die Einrichtung einer Nordparallele zur Offenbacher Landstraße, für die ein Lückenschluss zwischen Wellengasse und Wehrstraße gefunden werden muss. Leider greift der Magistrat nun wieder auf die Jahrzehnte alte Planung über das Grundstück Flur 8, Nr. 485 zurück. Das entscheidende Hindernis für diese Wegführung ist jedoch die Tatsache, dass das Grundstück nach wie vor bebaut ist, wie dies der Magistrat völlig richtig in seiner Vorlage M 172 dargestellt hat. In dieser M-Vorlage hat der Magistrat daher folgerichtig den Lückenschluss über die Offenbacher Landstraße befürwortet. Als Hindernis für den Zweirichtungsradweg betrachtet der Magistrat das Konfliktpotenzial zwischen dem linksfahrenden Radverkehr und den ein- und ausfahrenden Kraftfahrzeugen von und zum Grundstück des Getränkemarktes. Konflikte mit dem einfahrenden Kraftfahrzeugverkehr dürften eher gering sein, da Radfahrende auf dem Radweg gut sichtbar sind. Ausfahrende Fahrzeuge können durch Bodenmarkierungen und zusätzliche Schilder gewarnt werden. Insgesamt handelt es sich um den Verkehr für knapp 20 Parkplätze. Das Konfliktpotenzial erscheint daher beherrschbar. Dagegen würde der Verzicht auf den Radweg die Konflikte nicht verhindern, da Radfahrende erfahrungsgemäß verbotswidrig den Fußweg benutzen, wenn keine verkehrsgünstigen Verbindungen angeboten werden. Der Verzicht auf die Parkplätze erscheint dem Ortsbeirat hinnehmbar, zumal ein Teil der Parkplätze auch in der jüngeren Vergangenheit gar nicht bestand. Die fehlende Weiterführung des Radwegs in die Wasserhofstraße sollte der Magistrat zum Anlass nehmen, diese nun zu errichten, da diese ja auch erforderlich wäre, wenn der Magistrat die Radwegführung über das oben genannte Grundstück Flur 8, Nr. 485 realisierte. Auch in der Anhörung des Ortsbeirats am 9. Juni d.J. anlässlich Verkehrsplanung zum Umbau der westlichen Offenbacher Landstraße lehnte der Magistrat erneut den vom Ortsbeirat favorisierten Zweirichtungsradweg ab. Dieser mag nicht der reinen Lehre über die optimale Gestaltung von linksgeführten Radwegen entsprechen. Der dringend benötigte Lückenschluss über den Zweirichtungsradweg ist jedoch kurzfristig realisierbar. Dagegen besteht in den nächsten Jahrzehnten keine aussichtsreiche Chance einen Radweg über das bebaute Grundstück zu verwirklichen. Die Stadtverordnetenversammlung darf daher nicht die Chance verstreichen lassen, kurzfristig eine erhebliche Verbesserung für die Nahmobilität von Fußgängern und Radfahrern zu erwirken und sollte daher den Magistrat anweisen, die vom Ortsbeirat gewünschte Planung des Zweirichtungsradwegs umzusetzen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. September 2013MM 172Verkauf des Grundstückes Gemarkung Oberrad, Flur 8, Nr. 485Magistratsvortrag
  2. 1. Februar 2016STST 242Zweirichtungsradweg zwischen Wellengasse und WehrstraßeStellungnahme
  3. 15. Juni 2016Sie sind hier
    OFOF 98/5Zweirichtungsradweg zwischen Wellengasse und Wehrstraße (erneuter Versuch)
    Ortsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE, FDP
  4. 1. Juli 2016OAOA 36Zweirichtungsradweg zwischen der Wellengasse und der Wehrstraße (erneuter Versuch)Anregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 5
Sitzung 3 · 01.07.2016
TO I, TOP 26
Angenommen
Anregung OA 36 2016 Die Vorlage OF 98/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPLinke
Ablehnung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen BFF (= Ablehnung)

Mitdiskutieren

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