Höchst: Beleuchtung des Fußgängerüberweges vor dem Hallenbad
Vorlagentyp: OF fraktionslos
Begründung
Fußgängerüberweges vor dem Hallenbad Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) über die Melchior Straße vor dem Hallenbad Höchst mit einer helleren, normgerechten Beleuchtung ausgestattet wird. Begründung: Augenscheinlich ist hier keine separate Beleuchtung vorhanden. Die Straßenbeleuchtung reicht nicht aus, um die Autofahrer auf den Gefahrenpunkt hinzuweisen, zudem parkende Pkw oft die Sicht auf den Überweg einschränken.