Öffnungszeiten des Frankfurter Weihnachtsmarktes auf 21:30 Uhr verlängern
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Kultur verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, die Öffnungszeit des Frankfurter Weihnachtsmarktes auf 21:30 Uhr zu verlängern. Wenn dies nicht möglich sein sollte, dann zumindest freitags und samstags. Wenn dies ebenfalls nicht möglich sein sollte, dann zumindest für gastronomische Angebote.
Begründung
Der Frankfurter Weihnachtsmarkt hat eine internationale Anziehungskraft. Gleichzeitig sind die Öffnungszeiten verhältnismäßig streng ausgelegt. Schaut man sich kleinere Städte in Hessen an, wirkt dies unverständlich: - Wiesbaden und Darmstadt: freitags und samstags bis 21:30 Uhr - Offenbach und Gießen: bis 22:00 Uhr - Kassel: zumindest Gastronomiebetriebe bis 22:00 Uhr
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Juni 2023Sie sind hierOFOF 939/1Öffnungszeiten des Frankfurter Weihnachtsmarktes auf 21:30 Uhr verlängernOrtsbeiratsantrag · CDU
- 4. Juli 2023OMOM 4223Öffnungszeiten des Frankfurter Weihnachtsmarktes auf 21:30 Uhr verlängernDirektanregung
- 2. Oktober 2023Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1998Öffnungszeiten des Frankfurter Weihnachtsmarktes auf 21:30 Uhr verlängernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Die Partei gegen 1 LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung)