Öffnungszeiten des Frankfurter Weihnachtsmarktes auf 21:30 Uhr verlängern
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Bisheriger Verlauf
17.06.2023
04.07.2023
Antrag Ortsbeirat
Öffnungszeiten des Frankfurter Weihnachtsmarktes auf 21:30 Uhr verlängern
Details im PARLIS OF_939-1_2023Ortsbeirat Magistratsvorlage
Öffnungszeiten des Frankfurter Weihnachtsmarktes auf 21:30 Uhr verlängern
Details im PARLIS OM_4223_202317.06.2023
Antrag Ortsbeirat
Öffnungszeiten des Frankfurter Weihnachtsmarktes auf 21:30 Uhr verlängern
Details im PARLIS OF_939-1_202304.07.2023
Anregung Ortsbeirat
Öffnungszeiten des Frankfurter Weihnachtsmarktes auf 21:30 Uhr verlängern
Details im PARLIS OM_4223_2023 Partei(en): CDU
S A C H S T A N D :
Antrag vom 17.06.2023, OF 939/1
Betreff: Öffnungszeiten des Frankfurter Weihnachtsmarktes auf 21:30 Uhr verlängern
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Öffnungszeit des Frankfurter Weihnachtsmarktes auf 21:30 Uhr zu verlängern. Wenn dies nicht möglich sein sollte, dann zumindest freitags und samstags. Wenn dies ebenfalls nicht möglich sein sollte, dann zumindest für gastronomische Angebote. Begründung:
Der Frankfurter Weihnachtsmarkt hat eine internationale Anziehungskraft. Gleichzeitig sind die Öffnungszeiten verhältnismäßig streng ausgelegt. Schaut man sich kleinere Städte in Hessen an, wirkt dies unverständlich: - Wiesbaden und Darmstadt: freitags und samstags bis 21:30 Uhr - Offenbach und Gießen: bis 22:00 Uhr - Kassel: zumindest Gastronomiebetriebe bis 22:00 Uhr
Beratung im Ortsbeirat: 1
Beratungsergebnisse:
22. Sitzung des OBR 1 am 04.07.2023, TO I, TOP 55 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4223 2023 Die Vorlage OF 939/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz des Antragstenors folgenden Wortlaut enthält: "Der Magistrat wird aufgefordert, die Öffnungszeit des Frankfurter Weihnachtsmarktes auf 21:30 Uhr zu verlängern. Wenn dies nicht möglich sein sollte, dann zumindest freitags und samstags." Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Die Partei gegen 1 LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung)