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Neue Belastungen für die Anwohner der August-Scheidel-Straße

Vorlagentyp: OFCDU
223 Wochen bis zur Antwort8 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Begründung

der August-Scheidel-Straße Vorgang: OM 1487/12; ST 149/14 Wie den o.g. Vorlagen zu entnehmen ist, sind dem Magistrat die Belastungen, denen die Anwohner im Bereich der August-Scheidel-Straße ausgesetzt sind, bekannt. Eine Lösung konnte bisher trotz Erörterung im Rahmen einer Ortsbeiratssitzung im Jahre 2015 nicht gefunden werden. Nun berichten Anwohner aus dem westlichen Straßenbereich, dessen Wohnhäuser direkt an die bisher frei zugängliche Wiese zwischen den Eisenbahngleisen und den Mehrfamilienhäusern angrenzen, von neu hinzutretenden Problemen. Diese werden durch die kürzlich - nach Einzäunung des Wiesenbereichs - erfolgte Nutzung dieser bisherigen "Ruhezone" als Kleingärten ausgelöst. Offenbar wird dieser Wiesenbereich nunmehr von dem Kleingärtnerverein, dessen bisherige Grenze entlang des Wegs verlief, der zur Fußgängerunterführung unter der Bahnstrecke zum sog. "Buga-Gelände" hin führt, mitbenutzt. Die Folge sind Grillen und fröhliches Beisammensein am Wochenende und in den sommerlichen Abend- und Nachtstunden, was zu mehr Fahrzeugverkehr in diesem Bereich, Lärm für die Anwohner und überquellenden Müllbehältern im Bereich der August-Scheidel-Straße führt, deren Inhalt häufig von Vögeln ausgebreitet wird. Autos befahren nach Angaben der Anwohner immer häufiger die beiden den Fußgängern und Fahrrädern vorbehaltenen Wege und werden dort auch abgestellt. Der Magistrat wird gebeten, 1. dem Ortsbeirat mitzuteilen, auf welcher Rechtsgrundlage die neue Nutzung erfolgt und die bisher der Allgemeinheit zur Verfügung stehende naturbelassenen Wiese der Öffentlichkeit entzogen wurde, zudem, ohne den Ortsbeirat vorher anzuhören; ferner, wie ein ggf. vorliegender Vertrag mit dem Kleingärtnerverein bezüglich der Art und Dauer der vereinbarten Nutzung ausgestaltet ist, 2. dem Ortsbeirat mitzuteilen, was er zu unternehmen gedenkt, um die eingetretene Verschlechterung der Wohn- und Parkbedingungen im direkt angrenzenden Bereich der Wohnbebauung zu reduzieren.

Inhalt

Antrag vom 18.08.2016, OF 88/9

Betreff: Neue Belastungen für die Anwohner der August-Scheidel-Straße Vorgang: OM 1487/12; ST 149/14 Wie den o.g. Vorlagen zu entnehmen ist, sind dem Magistrat die Belastungen, denen die Anwohner im Bereich der August-Scheidel-Straße ausgesetzt sind, bekannt. Eine Lösung konnte bisher trotz Erörterung im Rahmen einer Ortsbeiratssitzung im Jahre 2015 nicht gefunden werden. Nun berichten Anwohner aus dem westlichen Straßenbereich, dessen Wohnhäuser direkt an die bisher frei zugängliche Wiese zwischen den Eisenbahngleisen und den Mehrfamilienhäusern angrenzen, von neu hinzutretenden Problemen. Diese werden durch die kürzlich - nach Einzäunung des Wiesenbereichs - erfolgte Nutzung dieser bisherigen "Ruhezone" als Kleingärten ausgelöst. Offenbar wird dieser Wiesenbereich nunmehr von dem Kleingärtnerverein, dessen bisherige Grenze entlang des Wegs verlief, der zur Fußgängerunterführung unter der Bahnstrecke zum sog. "Buga-Gelände" hin führt, mitbenutzt. Die Folge sind Grillen und fröhliches Beisammensein am Wochenende und in den sommerlichen Abend- und Nachtstunden, was zu mehr Fahrzeugverkehr in diesem Bereich, Lärm für die Anwohner und überquellenden Müllbehältern im Bereich der August-Scheidel-Straße führt, deren Inhalt häufig von Vögeln ausgebreitet wird. Autos befahren nach Angaben der Anwohner immer häufiger die beiden den Fußgängern und Fahrrädern vorbehaltenen Wege und werden dort auch abgestellt. Der Magistrat wird gebeten, 1. dem Ortsbeirat mitzuteilen, auf welcher Rechtsgrundlage die neue Nutzung erfolgt und die bisher der Allgemeinheit zur Verfügung stehende naturbelassenen Wiese der Öffentlichkeit entzogen wurde, zudem, ohne den Ortsbeirat vorher anzuhören; ferner, wie ein ggf. vorliegender Vertrag mit dem Kleingärtnerverein bezüglich der Art und Dauer der vereinbarten Nutzung ausgestaltet ist, 2. dem Ortsbeirat mitzuteilen, was er zu unternehmen gedenkt, um die eingetretene Verschlechterung der Wohn- und Parkbedingungen im direkt angrenzenden Bereich der Wohnbebauung zu reduzieren.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 30. August 2012OMOM 1487Anwohnerparken in der August-Scheidel-StraßeDirektanregung
  2. 30. August 2012OFOF 423/9Anwohnerparken in der August-Scheidel-StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
  3. 19. November 2012STST 1755Anwohnerparken in der August-Scheidel-StraßeStellungnahme
  4. 15. Juli 2013STST 1092Anwohnerparken in der August-Scheidel-StraßeStellungnahme
  5. 24. Januar 2014STST 149Anwohnerparken in der August-Scheidel-StraßeStellungnahme
  6. 18. August 2016Sie sind hier
    OFOF 88/9Neue Belastungen für die Anwohner der August-Scheidel-Straße
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  7. 1. September 2016VV 130Neue Belastungen für die Anwohner der August-Scheidel-StraßeAnfrage
  8. 5. Dezember 2016Antwort des Magistrats · nach 223 WochenSTST 1661Neue Belastungen für die Anwohner der August-Scheidel-StraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 9
Sitzung 4 · 01.09.2016
TO II, TOP 8
Angenommen
Auskunftsersuchen V 130 2016 Die Vorlage OF 88/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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