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Neue Belastungen für die Anwohner der August-Scheidel-Straße

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

30.08.2012

Anregung Ortsbeirat

Anwohnerparken in der August-Scheidel-Straße

Details im PARLIS OM_1487_2012
24.01.2014

Stellungnahme des Magistrats

Anwohnerparken in der August-Scheidel-Straße

Details im PARLIS ST_149_2014
18.08.2016

Antrag Ortsbeirat

Neue Belastungen für die Anwohner der August-Scheidel-Straße

Details im PARLIS OF_88-9_2016
01.09.2016

Auskunftsersuchen

Neue Belastungen für die Anwohner der August-Scheidel-Straße

Details im PARLIS V_130_2016
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 18.08.2016, OF 88/9 Betreff: Neue Belastungen für die Anwohner der August-Scheidel-Straße Vorgang: OM 1487/12; ST 149/14 Wie den o.g. Vorlagen zu entnehmen ist, sind dem Magistrat die Belastungen, denen die Anwohner im Bereich der August-Scheidel-Straße ausgesetzt sind, bekannt. Eine Lösung konnte bisher trotz Erörterung im Rahmen einer Ortsbeiratssitzung im Jahre 2015 nicht gefunden werden. Nun berichten Anwohner aus dem westlichen Straßenbereich, dessen Wohnhäuser direkt an die bisher frei zugängliche Wiese zwischen den Eisenbahngleisen und den Mehrfamilienhäusern angrenzen, von neu hinzutretenden Problemen. Diese werden durch die kürzlich - nach Einzäunung des Wiesenbereichs - erfolgte Nutzung dieser bisherigen "Ruhezone" als Kleingärten ausgelöst. Offenbar wird dieser Wiesenbereich nunmehr von dem Kleingärtnerverein, dessen bisherige Grenze entlang des Wegs verlief, der zur Fußgängerunterführung unter der Bahnstrecke zum sog. "Buga-Gelände" hin führt, mitbenutzt. Die Folge sind Grillen und fröhliches Beisammensein am Wochenende und in den sommerlichen Abend- und Nachtstunden, was zu mehr Fahrzeugverkehr in diesem Bereich, Lärm für die Anwohner und überquellenden Müllbehältern im Bereich der August-Scheidel-Straße führt, deren Inhalt häufig von Vögeln ausgebreitet wird. Autos befahren nach Angaben der Anwohner immer häufiger die beiden den Fußgängern und Fahrrädern vorbehaltenen Wege und werden dort auch abgestellt. Der Magistrat wird gebeten, 1. dem Ortsbeirat mitzuteilen, auf welcher Rechtsgrundlage die neue Nutzung erfolgt und die bisher der Allgemeinheit zur Verfügung stehende naturbelassenen Wiese der Öffentlichkeit entzogen wurde, zudem, ohne den Ortsbeirat vorher anzuhören; ferner, wie ein ggf. vorliegender Vertrag mit dem Kleingärtnerverein bezüglich der Art und Dauer der vereinbarten Nutzung ausgestaltet ist, 2. dem Ortsbeirat mitzuteilen, was er zu unternehmen gedenkt, um die eingetretene Verschlechterung der Wohn- und Parkbedingungen im direkt angrenzenden Bereich der Wohnbebauung zu reduzieren.dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.08.2012, OM 1487 Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2014, ST 149 Beratung im Ortsbeirat: 9

Beratungsergebnisse:

4. Sitzung des OBR 9 am 01.09.2016, TO II, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 130 2016 Die Vorlage OF 88/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme