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Grunderneuerung Deutschherrnufer (II)

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

26.05.2014

Stellungnahme des Magistrats

Grunderneuerung Deutschherrnufer

Details im PARLIS ST_727_2014
23.06.2014

Antrag Ortsbeirat

Grunderneuerung Deutschherrnufer (II)

Details im PARLIS OF_871-5_2014
18.07.2014

Anregung Ortsbeirat

Grunderneuerung Deutschherrnufer (II)

Details im PARLIS OA_540_2014
Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 23.06.2014, OF 871/5 Betreff: Grunderneuerung Deutschherrnufer (II) Vorgang: ST 727/14 Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat nochmals aufzufordern, im Zuge der Grunderneuerung des Deutschherrnufers die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Deutschherrnufer/Flößerbrücke zeitgemäß umzugestalten.

Begründung:

Nach der Grundsanierung des Deutschherrnufers wird eine durchgehende Radwegverbindung auf dem Hochkai bestehen, die dann an einer Bedarfsampel endet. Radfahrer müssen dann absteigen, um den Druckknopf am Ampelmast zu betätigen. Dadurch würden die hohen Investitionen für diese wichtige Verbindung auf dem Hochkai unnötig entwertet. Das Minimum ist die Errichtung einer Kontaktschleife o.ä., die das Grünsignal für Radfahrer automatisch anfordert. Da der Kfz-Verkehr ohnehin am nördlichen Brückenkopf warten muss, ist nicht ersichtlich, warum nicht zumindest die nördliche Fußgängerampel am südlichen Brückenkopf ebenso regelmäßig das Grünsignal erhalten kann, wie die Fußgängerampel am nördlichen Brückenkopf. Die Einlassung des Magistrats, wonach die feste Grünzeitsteuerung am südlichen Brückenkopf nicht zielführend sei, weil nicht bei jedem Grünumlauf Querungen durch Fußgänger oder Radfahrer festzustellen seien, ist jedenfalls insoweit abwegig, als ja auch am nördlichen Brückenkopf nicht regelmäßig Querungen festzustellen sind.dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2014, ST 727 Beratung im Ortsbeirat: 5

Beratungsergebnisse:

32. Sitzung des OBR 5 am 18.07.2014, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung OA 540 2014 Die Vorlage OF 871/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme